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Pflegekompass
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Welche Unterlagen braucht der MD-Gutachter für den Pflegegrad?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 04. Mai 2026 um 07:13

Mich würde interessieren, welche ärztlichen Unterlagen für den Gutachter besonders interessant sind, Hausarzt, oder sind die Krankengeschichten gespeichert auf einer AOK Gesundheitskarte? oder interessiert sich ein Gutachter/Gutachterin weniger dafür? Wir haben für Notfälle (wie Notarzteinsatz) eine Mappe mit allen Unterlagen, Medikamentenplan (täglich benötigt 18 Tabletten), dazu zahlreiche Nachweise und Krankenhausaufenthalte, mit CT, MRT, Metastasierender Brustkrebs Stufe 3, neuerdings auch Bestrahlung am Kopf (Bewußtlosigkeit in der Wohnung), 1 Monat vorher Lungenembolie, aktuell jetzt ein Sturz in der Wohnung, folglich ein Oberschenkelhalsbruch, in diesen Jahr haben wir schon 5 Krankenhausaufenthalte, von der regulären 3 wöchigen Krebstherapie gar nicht zu reden, die Wohnung wird mehr und mehr Barrierefrei gestaltet, wenn sie aus dem Krankenhaus kommt, wollen wir alles treppenfrei, nur noch im Erdgeschoß gestalten (Sturz war allerdings im Erdgeschoß, keine Teppich-Stolperquellen nur Fliesenboden), ich habe jetzt ein neues Bett bestellt, Seniorenfreundlich, wollte einen Bettgalgen - Bettaufrichter organisieren, den gibt es nur wenn die Pflegestufe anerkannt ist, der Schwerstbehindertengrad 100 ag, B, interessieren hier nicht. Kaufe es halt jetzt auf eigene Rechnung. Vor der Haustür sind 2 Stufen, möchte demnächst Handlauf dazu, aber ohne Pflegestufe geht auch hier alles 100% auf eigene Rechnung. Darf diese 2 Stufen nur mit zusätzlichen Begleiter bewältigen. Die Leistungen von Ehepartnern sind zwar selbstverständlich, aber fühle mich als 24 Stunden Pfleger, Putzmann, Koch, Gartenpfleger, Taxifahrer, aber jetzt möchte ich wenigstens mit einer Pflegestufe etwas Hilfe. Antrag wird mir zugeschickt, Anruf bei der AOK hat genügt, dann schauen wir mal. Dachte mit den Schwerstbehindertenausweis plus Wertmarke können wir den Sommer vorteilhaft genießen - Pustekuchen, das Geld für die Wertmarke hätte ich mir sparen können.

1 Antwort

Maria
MariaExperte

Fachärztin für Altersmedizin

Geantwortet vor 7 Std.

Was Sie zusammengetragen haben, ist genau das, was die Begutachtung trägt. Die elektronische Gesundheitskarte spielt für den Gutachter keine Rolle — er sieht dort nichts. Entscheidend sind die Unterlagen, die Sie ihm direkt vorlegen. Für den MD-Termin sinnvoll bereitlegen: - Aktueller Medikamentenplan (die 18 Tabletten/Tag sind ein wichtiger Indikator für Modul 5 — Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen, 20 % Gewichtung) - Entlassbriefe der fünf Krankenhausaufenthalte dieses Jahres, besonders der letzte zum Oberschenkelhalsbruch und der zur Bestrahlung am Kopf - Onkologischer Befund zum metastasierenden Mammakarzinom plus aktuelle Bildgebung (CT/MRT-Berichte, nicht die Bilder selbst) - Befund zur Lungenembolie und zur Bewusstlosigkeit in der Wohnung - Schwerbehindertenausweis (GdB 100, Merkzeichen aG und B) — der zählt zwar nicht direkt, dokumentiert aber den Gesamtzustand - Hausarzt-Attest mit Auflistung aller Diagnosen und Funktionseinschränkungen, idealerweise mit Bezug zur Selbstversorgung und Mobilität Die Notfallmappe, die Sie ohnehin haben, ist Gold wert — bringen Sie sie geschlossen mit und legen Sie nur das vor, wonach gefragt wird. Den Rest hat der Gutachter zur Hand, falls er nachschauen will. Was im Termin selbst zählt: Schildern Sie den schlechtesten Tag, nicht den besten. Bei metastasiertem Brustkrebs mit aktueller Hüftfraktur, Sturzgefahr und 24-Stunden-Betreuung durch Sie ist Pflegegrad 3 oder 4 plausibel. Modul 4 (Selbstversorgung, 40 % Gewichtung) und Modul 1 (Mobilität) sind hier die Schwergewichte. Notieren Sie vorab, wobei Ihre Frau Hilfe braucht — Aufstehen, Waschen, An-/Auskleiden, Toilette, Essen, Treppen, Wohnung verlassen — und wie oft täglich. Zum Bettaufrichter: Sobald der Pflegegrad bewilligt ist, beantragen Sie ihn als Pflegehilfsmittel direkt beim Sanitätshaus mit Rezept vom Hausarzt. Den Handlauf vor der Haustür können Sie später über § 40 Abs. 4 SGB XI als wohnumfeldverbessernde Maßnahme einreichen — bis 4.180 € pro Maßnahme. Wichtig: Antrag VOR Auftragsvergabe, sonst keine Erstattung. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung.
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