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Pflegekompass
PflegetippsEingereichte Frage
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Welche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zahlt die Pflegekasse?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 11. Mai 2026 um 04:15

Google PAA: "Welche Beispiele gibt es für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Dazu gehören zum Beispiel Treppenlifte, Türverbreiterungen oder der Umbau des Badezimmers mit bodengleicher Dusche und Haltegriffen. Diese Anpassungen erleichtern nicht nur den Alltag, sondern verringern auch das Sturzrisiko.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Tagen

Hallo, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI sind Umbauten, die das Pflegen zu Hause erleichtern, Selbstständigkeit erhalten oder Stürze verhindern. Die Pflegekasse zuschusst bis 4.180 € pro Maßnahme ab Pflegegrad 1. Die Klassiker aus dem Pflegealltag: - Bodengleiche Dusche statt Wanne (mit Abstand der häufigste Antrag) - Haltegriffe und Stützklappgriffe in Bad und WC - Treppenlift oder Sitzlift bei Treppen ins Schlaf- oder Badezimmer - Türverbreiterung für Rollator oder Rollstuhl, Schwellenabbau - Außenrampe statt Stufen am Eingang - Bewegungsmelder mit Lichtsteuerung für nächtliche Wege - Höherlegung von WC oder Erhöhung von Sitzflächen - Verbreiterung enger Flure, Umbau eines Erdgeschoss-Zimmers zum Schlafzimmer - Anpassung der Küche (unterfahrbare Arbeitsplatte, abgesenkte Schränke) - Türschließer, leichtgängige Drücker, Türspion in Rollstuhlhöhe Auch komplette Badumbauten fallen in diese Kategorie — wenn sie mehrere Einzelmaßnahmen umfassen (Dusche bodengleich + Haltegriffe + WC-Erhöhung + rutschfester Boden), zählt das als EINE Maßnahme mit dem 4.180-€-Deckel. Verändert sich die Pflegesituation später wesentlich (z. B. Rollstuhlpflicht nach Schlaganfall), kann ein neuer Antrag mit erneutem Zuschuss laufen. Worauf es in der Praxis ankommt: 1. Antrag VOR Auftragsvergabe stellen. Wer den Handwerker beauftragt und dann erst die Kasse fragt, geht leer aus. Das ist der häufigste Fehler. 2. Pflegerischen Bezug in der Begründung deutlich machen — also nicht "wir wollten schon immer ein neues Bad", sondern "Mutter kann die Wanne nicht mehr betreten, Sturzgefahr beim Übersteigen, Ehemann kann beim Duschen nicht mehr halten". 3. Kostenvoranschlag beilegen, idealerweise zwei Angebote. 4. Bei Wohngemeinschaften mit mehreren Pflegebedürftigen: bis zu 16.720 € pro Maßnahme möglich. Mein Tipp aus der Praxis: Eine kurze Bestätigung vom Hausarzt oder dem behandelnden Therapeuten zur Notwendigkeit beschleunigt die Bearbeitung deutlich. Manche Kassen schicken auch einen Wohnberater vorbei — kostenlos und meist hilfreich, weil der gleich mitsieht, was sonst noch sinnvoll wäre. Eine kostenlose Wohnberatung gibt es zusätzlich über die Pflegestützpunkte oder über das Förderprogramm der KfW (Nr. 455-B), das man mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombinieren kann.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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