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Pflegekompass
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Wer bezahlt 4 Wochen Kurzzeitpflege?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 19:16

Wer bezahlt 4 Wochen Kurzzeitpflege? Die Pflegekasse übernimmt bei der Kurzzeitpflege bis zu 1.854 Euro, während für die Verhinderungspflege maximal 1.685 Euro gezahlt werden.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet 26.4.2026

Die Kurzzeitpflege wird grundsätzlich von der Pflegekasse bezahlt — aber nur bis zu einem festen Jahresbudget. Wer zahlt was: - Pflegekasse: übernimmt die Pflegekosten in der Einrichtung bis zum Höchstbetrag des gemeinsamen Jahresbudgets von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI). - Pflegebedürftige Person selbst: zahlt einen Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung. Einen pauschalen „4-Wochen-Vollkasko"-Anspruch gibt es nicht. Vier Wochen sind möglich, wenn das Budget reicht — abhängig vom Pflegesatz der Einrichtung. Reicht das Budget nicht, muss selbst zugezahlt werden. Umgekehrt kann bei moderaten Pflegesätzen auch länger als vier Wochen abgedeckt sein. Die Pflegekasse zahlt die Kurzzeitpflege also im Rahmen des Jahresbudgets. Wie weit es konkret reicht, hängt davon ab, wie hoch die tatsächlichen Tagessätze der Einrichtung sind und wie viel Budget noch verfügbar ist.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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