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Pflegekompass
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Werden die Kosten einer Kurzzeitpflege komplett von der Pflegekasse bezahlt?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 16:09

Werden die Kosten einer Kurzzeitpflege komplett von der Pflegekasse bezahlt? Das Geld für die Kurzzeitpflege bezahlt die Pflegekasse . Seit dem 1 Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Der Betrag für beide Leistungen zusammen ist maximal 3.539 Euro (Stand: 2026). Dieser Betrag gilt für alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 2 bis 5.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet 26.4.2026

Nein, die Kurzzeitpflege wird in der Regel nicht komplett von der Pflegekasse übernommen — es gibt ein festes Budget, aber meist bleiben Eigenanteile. Seit 1.7.2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege von bis zu 3.539 € pro Jahr (§ 42a SGB XI), nutzbar ab Pflegegrad 2. Das Geld kann flexibel zwischen beiden Leistungen umgeschichtet werden. Wichtig in der Praxis: Auch wenn dieses Budget zur Verfügung steht, sind nicht alle Kosten gedeckt. Übernommen werden die reinen Pflegekosten in der Einrichtung. Daneben fallen typischerweise Eigenanteile an für: - Unterkunft und Verpflegung („Hotelkosten" im Heim) - Investitionskosten der Einrichtung - gegebenenfalls zusätzliche Wahlleistungen Kurzzeitpflege ist also teilweise finanziert, aber selten komplett kostenlos. Das Budget hilft deutlich, ein Eigenanteil bleibt aber meistens übrig.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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