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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Wie verteilt sich das 3.539-€-Budget auf mehrere Angehörige und externe Helfer?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 18:20

Ich hätte eine Frage. Mein Sohn hat den Pflegegrad 3. Bezüglich des gemeinsamen Budgets für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539€, kann ich eine externe Person bezahlen und mehrere Angehörige? Kann ich bei den Angehörigen mehreren das 2 fache Pflegegeld als Budget auszahlen oder ist das Budget für alle Angehörigen zusammen auf den 2 fachen Satz begrenzt? Den Rest vom 2 fachen Satz bis zur Höchstgrenze von 3.539€ kann ich dann für Dritte verwenden?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Tagen

Das gemeinsame Budget von 3.539 € (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) ist ein einziger Jahresbetrag pro Pflegebedürftigem (§ 42a SGB XI). Es spielt keine Rolle, wer einspringt — alles läuft über diesen einen Topf. Mehrere Angehörige oder externe Helfer. Das ist problemlos möglich. Du kannst z. B. Mutter, Tante, Nachbarin oder einen Pflegedienst kombinieren. Es gibt aber kein eigenes Budget pro Person — alle Pflegeeinsätze werden aus demselben Gesamtbudget bezahlt. Der oft missverstandene „2-fach-Mythos". Bei nahen Angehörigen (bis 2. Grad verwandt oder verschwägert) gibt es keinen pauschalen Anspruch auf das 2-fache Pflegegeld pro Person. § 39 Abs. 3 SGB XI begrenzt die Erstattung an nahe Angehörige auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr — über alle Angehörigen zusammen. Plus nachweisbare Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Externe Pflege. - Pflegedienst: regulär abrechenbar, meist direkt mit der Kasse. - Externe Privatperson (kein Verwandter): tatsächliche Kosten gegen Belege, kein 1,5-fach-Limit. - Angehörige: möglich, aber mit der genannten Begrenzung. Aufteilung in der Praxis. Die Angehörigen können nur im Rahmen ihrer zulässigen Erstattung bezahlt werden. Der Rest des Budgets bis maximal 3.539 € pro Jahr kann für andere Ersatzpflegeleistungen genutzt werden. Sobald das Budget aufgebraucht ist, ist für das Kalenderjahr Schluss — egal durch wen es verbraucht wurde.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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