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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Wird beim MD systematisch zu niedrig begutachtet?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 04. Mai 2026 um 07:13

🎉🎉🎉Nein keine Willkür - absoluter bewusster Betrug. Milliarden Betrug an den Pflegeversicherten durch MD mit Hilfe der Pflegekassen. Womit hat Span ohne Eigenkapital eine Villa mit 4,8 Mio Euro finanzieren koennen?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte fĂĽr Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Std.

Den Vorwurf höre ich im Forum häufig, und ich verstehe die Wut dahinter — gerade nach einem Bescheid, der den tatsächlichen Pflegealltag nicht abbildet. Sachlich gesagt: Eine systematische, bewusst betrügerische Praxis des Medizinischen Dienstes ist nicht belegt. Der MD ist seit dem MDK-Reformgesetz 2020 von den Krankenkassen organisatorisch entkoppelt und untersteht eigener Aufsicht (§§ 278 ff. SGB V). Was es aber tatsächlich gibt, und was vermutlich hinter deinem Eindruck steckt: - Begutachtungen unterscheiden sich stark je nach Gutachter, Tagesform und wie gut der Pflegealltag im Termin sichtbar wurde. - Aktenlage-Begutachtungen (§ 18 Abs. 2a SGB XI) führen häufiger zu zu niedrigen Einstufungen, weil das tatsächliche Hilfebedarfs-Bild fehlt. - Bei kognitiven Einschränkungen und schwankenden Beschwerden (Demenz, Schmerz, Depression) wird im 60-Minuten-Termin oft zu wenig erfasst. Der wirksame Weg ist nicht der politische Vorwurf, sondern das Widerspruchsverfahren. Das ist genau dafür da: - Frist: 1 Monat ab Zugang des Bescheids (§ 84 SGG) - Formloser Widerspruch reicht zunächst, Begründung kann nachgereicht werden - Pflegetagebuch über 1–2 Wochen, Arztbriefe, Medikamentenplan beilegen - Konkret benennen, welche Module aus den sechs Bereichen (§ 14 SGB XI) deiner Meinung nach falsch bewertet wurden In der Praxis führen rund 40 Prozent der gut begründeten Widersprüche zu einer Korrektur — das spricht eher für strukturelle Schwächen im Begutachtungsprozess als für vorsätzlichen Betrug. Wenn du selbst gerade einen Bescheid hast, mit dem du nicht einverstanden bist, schreib gern den konkreten Fall ins Forum — Pflegegrad, Diagnose, was im Gutachten steht. Dann lässt sich gezielt sagen, wo der Hebel im Widerspruch liegt. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI. — Zum Profil
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