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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Wird mein Pflegegeld bei stundenweiser Verhinderungspflege gekürzt?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 19:35

Was mir nicht ersichtlich ist. Muss die Person mit dem Pflegegrad dann auch auf die hälfte des Geldes verzichten ?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Tagen

Bei stundenweiser Verhinderungspflege bleibt das Pflegegeld unverändert. Erst wenn die Ersatzpflege an einem Tag mehr als 8 Stunden dauert, wird das Pflegegeld für diesen Tag um die Hälfte gekürzt — das ist die in der Praxis durch die Pflegekassen angewendete 8-Stunden-Grenze zu § 39 SGB XI. Konkret heißt das: - Ersatzpflege unter 8 Stunden am Tag: volles Pflegegeld bleibt erhalten. - Ersatzpflege ab 8 Stunden bis zu einem ganzen Tag: Pflegegeld für diesen Tag wird halbiert. - Erster und letzter Tag der Verhinderungspflege werden generell voll gezahlt. Wer also z. B. 4 Stunden Hilfe pro Woche organisiert, verliert beim Pflegegeld gar nichts.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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