Ausgabe #14 · 11. Juni 2026
Die Pflegereform ist da — was wirklich drinsteht
Vor zwei Wochen haben wir Ihnen versprochen, den Gesetzentwurf zur Pflegereform einzuordnen, sobald er vorliegt. Er kam früher als angekündigt: Am 4. Juni hat das Bundesgesundheitsministerium den Entwurf des „Pflegeneuordnungsgesetzes" vorgelegt. Ministerin Nina Warken begründet ihn so: „Der Handlungsbedarf ist groß. Zu lange ist eine echte Bestandsaufnahme unterblieben."
Der Pflegerat nennt den Entwurf ein „reines Sparprogramm", die Kassen sprechen von einer „Zumutung". Wir haben ihn für Sie gelesen — und sortiert, was davon Sie und Ihre Familie tatsächlich treffen würde.
📋 Thema der Woche
Fünf Änderungen, die Sie direkt betreffen würden
Hinter dem nüchternen Namen stecken vor allem Einsparungen. Das sind die Punkte, die Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag spüren würden.
Dazu kommt eine leise, aber folgenreiche Änderung: Die Leistungen sollen künftig langsamer steigen — nur noch mit der Kerninflation der drei Vorjahre, bei der Energie- und Lebensmittelpreise nicht mitzählen. Über die Jahre summiert sich das.
Es gibt auch Lichtblicke: Versicherte ab 60 sollen Anspruch auf Früherkennung bekommen („Reha vor Pflege"), ab 2028 ist eine jährliche professionelle Pflegebegleitung für die häusliche Pflege geplant, und ein digitales „Pflege-Cockpit" soll Anträge und Anbietersuche an einer Stelle bündeln.
💶 Die Beitragsseite
Wer künftig mehr zahlen soll
Gespart wird nicht nur bei den Leistungen. Auf der Einnahmenseite sieht der Entwurf vor allem vier Gruppen in der Pflicht:
Die Kritik kommt von allen Seiten. Die AOK nennt den Entwurf „eine große Zumutung statt einer gewünschten Neuordnung", der GKV-Spitzenverband „unausgewogen" — zu viele Lasten bei Pflegebedürftigen und Beitragszahlern, während Bund und Länder sich „einen schlanken Fuß machen". Auch der Koalitionspartner SPD vermisst echte Strukturreformen.
Heißt für Sie: An diesem Entwurf wird sich noch einiges ändern. Was auf dem Tisch liegt, ist eine Verhandlungsposition — keine beschlossene Sache.
🛡️ Was jetzt zu tun ist
Ein Schritt lohnt sich jetzt — alle anderen können warten
Zur Einordnung: Ein Referentenentwurf ist die Vorstufe eines Gesetzes. Frühestens am 24. Juni befasst sich das Kabinett damit, danach folgen Bundestag und Bundesrat. Die meisten Maßnahmen sollen erst 2027 greifen. Niemand muss jetzt hektisch werden.
Mit einer Ausnahme: Wer heute schon merkt, dass es ohne Hilfe nicht mehr geht, sollte den Pflegegrad-Antrag nicht aufschieben. Die Begutachtung läuft derzeit noch nach den heutigen, günstigeren Regeln — und wer eingestuft ist, genießt nach dem Entwurf Bestandsschutz. Aufschieben kann hier bares Geld kosten.
Unser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch Antrag, Begutachtung und Widerspruch — verständlich und ohne Behördendeutsch.
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Nutzen Sie, was Ihnen heute zusteht
Während in Berlin über Streichlisten verhandelt wird, gilt heute unverändert: Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat zu — Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz, Einmalwaschlappen. Komplett von der Pflegekasse bezahlt, kein Eigenanteil.
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📈 Kurz & wichtig
Ab 1. Juli: 4,24 Prozent mehr Rente — ganz automatisch
Eine gute Nachricht zum Schluss: Zum 1. Juli steigen die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent — die kräftigste Erhöhung seit Jahren, dank guter Lohnentwicklung.
Bemerkenswert ist der Kontrast: Die Renten steigen mit den Löhnen — die Pflegeleistungen sollen nach dem neuen Entwurf künftig nur noch mit der Kerninflation steigen. Diese Schere sollte man im Blick behalten.
📖 Aus dem Forum
Passend zum Thema: Pflegegrad, Kürzungen, Eigenanteil
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Ein Entwurf ist eine Diskussionsgrundlage — kein Schicksal.
Bis nächsten Donnerstag,
Tobias von Pflegekompass
P.S. Frühestens am 24. Juni befasst sich das Kabinett mit dem Entwurf. Wir lesen jede Fassung mit — und sollte sich an einem der fünf Punkte etwas ändern, erfahren Sie es hier zuerst. Bis dahin gilt alles, was heute gilt.
