Kurzantwort: Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Konten, Verträge und Daten eines Menschen. Er ist seit dem BGH-Urteil von 2018 vollständig vererbbar — Erben treten in alle Nutzungsverträge ein. Geregelt wird der digitale Nachlass mit drei Bausteinen: einer aktuellen Liste aller Zugänge, einer Vollmacht über den Tod hinaus für eine Vertrauensperson und einer klaren Anweisung, was mit jedem Konto geschehen soll. Ohne Vorsorge müssen Erben jeden Anbieter einzeln mit Erbschein kontaktieren.
Schnellüberblick: Digitaler Nachlass auf einen Blick
- Was es ist: alle Online-Konten, Abos, Verträge und digitalen Daten einer Person
- Rechtslage: seit BGH 2018 voll vererbbar — Erben haben Zugangsanspruch
- Drei Bausteine: Zugangsliste, transmortale Vollmacht, Anweisung pro Konto
- Schnellster Zugriff: Vollmacht über den Tod hinaus — kein Erbschein nötig
- Größtes Risiko: laufende Abos buchen weiter ab, bis jemand kündigt
- Aufbewahrung: Passwörter verschlüsselt, getrennt vom Hinweis, regelmäßig aktualisieren
Was gehört zum digitalen Nachlass?
Der digitale Nachlass ist die Summe aller Rechtsbeziehungen und Daten, die eine Person im Internet hinterlässt. Er ist heute oft genauso umfangreich wie der analoge Nachlass — und deutlich schwerer zu überblicken, weil er nicht in einem Aktenordner liegt, sondern verteilt auf Dutzende Plattformen.
Zum digitalen Nachlass gehören insbesondere:
- E-Mail-Konten — der zentrale Schlüssel, weil über sie fast alle anderen Passwörter zurückgesetzt werden können
- Social-Media-Profile — Facebook, Instagram, X, LinkedIn, TikTok
- Online-Banking und Bezahldienste — Girokonto-Zugänge, PayPal, Kreditkartenportale
- Cloud-Speicher — Google Drive, iCloud, Dropbox mit Fotos und Dokumenten
- Kostenpflichtige Abos — Streaming, Software-Lizenzen, App-Abonnements
- Shop- und Marktplatz-Konten — Amazon, eBay, Kleinanzeigen
- Digitale Vermögenswerte — Krypto-Wallets, Domains, Websites, monetarisierte Kanäle
- Versorger- und Mobilfunk-Kundenkonten — Strom, Gas, Internet, Handyvertrag
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen den Verträgen (die als Vermögensrecht vererbt werden) und den Inhalten (Fotos, Nachrichten, Dokumente). Beides geht auf die Erben über, wird aber unterschiedlich behandelt: Ein Vertrag kann gekündigt, ein Datenbestand exportiert oder gelöscht werden.

Ist der digitale Nachlass vererbbar?
Ja. Lange war ungeklärt, ob Erben auf digitale Konten zugreifen dürfen. Diese Frage hat der Bundesgerichtshof 2018 eindeutig beantwortet (Az. III ZR 183/17): Der digitale Nachlass ist genauso vererbbar wie analoges Vermögen. Erben treten als Gesamtrechtsnachfolger nach § 1922 BGB in sämtliche Nutzungsverträge ein.
Konkret bedeutet das: Ein Anbieter darf den Zugang zu einem Konto nicht mit dem Hinweis auf den Datenschutz oder das Fernmeldegeheimnis verweigern. Die Erben treten rechtlich an die Stelle des Verstorbenen — sie sind keine fremden Dritten. Der BGH hat im Folgeurteil 2020 außerdem klargestellt, dass der Anbieter den Erben den vollen, aktiven Zugang gewähren muss und nicht nur eine ausgedruckte Kopie der Inhalte.
Trotz dieser klaren Rechtslage verlaufen die Verfahren in der Praxis oft zäh. Plattformen verlangen Erbnachweise, stellen Rückfragen und reagieren langsam. Genau deshalb ist Vorsorge so wertvoll: Wer zu Lebzeiten regelt, erspart den Angehörigen einen monatelangen Behördenmarathon in einer ohnehin belastenden Zeit.
Wie regele ich meinen digitalen Nachlass zu Lebzeiten?
Ein geregelter digitaler Nachlass steht auf drei Säulen. Jede für sich ist hilfreich, erst zusammen ergeben sie eine belastbare Vorsorge.
Baustein 1: Die Zugangsliste
Erstellen Sie eine vollständige Übersicht aller Online-Konten mit Anbieter, Benutzername und Passwort. Ergänzen Sie für jedes Konto eine Anweisung: löschen, kündigen, Gedenkzustand oder an eine bestimmte Person übergeben. Diese Liste ist das Herzstück. Sie muss bei jeder Passwortänderung aktualisiert werden — eine veraltete Liste ist fast wertlos.
Baustein 2: Die Vollmacht über den Tod hinaus
Benennen Sie eine Vertrauensperson und erteilen Sie ihr eine transmortale Vollmacht, die digitale Konten ausdrücklich nennt. Diese Vollmacht wirkt sofort nach dem Tod, ohne dass ein Erbschein abgewartet werden muss. Sie ist der schnellste Weg, handlungsfähig zu sein — und deckt sich mit den Empfehlungen aus unserem Ratgeber zur Notfallordner Pflege.
Baustein 3: Sichere Aufbewahrung
Die Zugangsliste darf nicht offen herumliegen. Bewährte Wege sind ein Passwortmanager mit Notfallfunktion, eine verschlüsselte Datei mit getrennt aufbewahrtem Masterpasswort oder ein versiegelter Umschlag im Notfallordner beziehungsweise im Bankschließfach. Wichtig: Das Passwort und der Hinweis, wofür es gilt, gehören niemals an dieselbe Stelle.
Was passiert mit Online-Konten im Pflegefall?
Der Pflegefall wird beim digitalen Nachlass oft übersehen, ist aber genauso wichtig wie der Todesfall. Wer pflegebedürftig wird — besonders bei Demenz — verliert irgendwann die Fähigkeit, eigene Konten zu verwalten, Abos zu kündigen oder verdächtige E-Mails zu erkennen.
Solange die Person noch geschäftsfähig ist, kann sie eine Vorsorgevollmacht erteilen, die digitale Konten einschließt. Ist die Geschäftsfähigkeit bereits weg, bleibt nur die gerichtliche Betreuung — ein aufwendiges Verfahren. Deshalb gilt: Bei den ersten Anzeichen einer kognitiven Einschränkung sollte das Thema digitaler Zugriff sofort mitgeregelt werden, gemeinsam mit der allgemeinen Vorsorge wie der Testamentsgestaltung.
Praktischer Nebeneffekt: Eine bevollmächtigte Person kann im Pflegefall unnötige Abos kündigen und so Geld sparen, das für die Pflege gebraucht wird. Wie viel Eigenanteil tatsächlich anfällt, lässt sich mit dem Pflegekosten-Rechner abschätzen. Welches Vermögen im Pflegefall geschützt bleibt, erklärt der Ratgeber Schonvermögen Pflege.
Welcher Weg passt zu welchem Konto?
Nicht jedes Konto braucht dieselbe Regelung. Die folgende Übersicht zeigt, was sich für die wichtigsten Kontoarten anbietet.
| Kontoart | Empfohlene Regelung | Besonderheit |
|---|---|---|
| Vollmacht + Zugangsdaten hinterlegen | Zentraler Schlüssel — über E-Mail laufen alle Passwort-Resets | |
| Social Media | Nachlasskontakt benennen oder Löschung wählen | Facebook und Instagram bieten eigene Gedenkzustand-Optionen |
| Online-Banking | Konto- und Bankvollmacht erteilen | Bankvollmacht über den Tod hinaus vermeidet Konto-Sperre |
| Streaming und Software-Abos | Liste führen, im Ernstfall sofort kündigen | Bucht sonst unbemerkt weiter ab |
| Cloud-Speicher | Anweisung: exportieren oder löschen | Familienfotos vorher sichern, sonst gehen sie verloren |
| Krypto-Wallet | Seed-Phrase getrennt und sicher hinterlegen | Ohne Seed-Phrase ist das Guthaben endgültig verloren |
Was passiert mit Online-Abos und Verträgen?
Kostenpflichtige Abos sind das praktische Hauptproblem des digitalen Nachlasses. Sie enden nicht automatisch, sondern buchen weiter vom Konto ab — Monat für Monat, bis jemand aktiv kündigt. Erben, die den Überblick verloren haben, zahlen mitunter über ein Jahr für Dienste, die niemand mehr nutzt.
So gehen Erben vor:
- Kontoauszüge prüfen: Die Buchungen der letzten zwölf Monate zeigen alle wiederkehrenden Abbuchungen.
- Außerordentlich kündigen: Mit der Sterbeurkunde ist eine Sonderkündigung der meisten Verträge möglich.
- Lastschriften widerrufen: Unklare Abbuchungen lassen sich über die Bank zurückbuchen.
- E-Mail-Postfach sichten: Rechnungen und Bestätigungen im Postfach decken vergessene Abos auf.
Verträge mit laufenden Pflichten — etwa ein Mobilfunkvertrag — gehen auf die Erben über und sollten ebenfalls gekündigt werden. Hier hilft ein Blick in den Ratgeber zum Notfallordner, in dem alle Verträge zentral erfasst werden.
Wie regeln die großen Anbieter den Todesfall?
Die wichtigsten Plattformen haben eigene Verfahren. Wer sie kennt, spart Zeit.
- Google: Mit dem Kontoinaktivität-Manager legt man zu Lebzeiten fest, was nach längerer Inaktivität geschieht und wer benachrichtigt wird. Erben können nachträglich über ein Formular Zugriff beantragen.
- Apple: Über die Funktion Nachlasskontakt kann eine Person benannt werden, die mit einem Zugriffsschlüssel und der Sterbeurkunde an die iCloud-Daten gelangt.
- Meta (Facebook, Instagram): Profile können in einen Gedenkzustand versetzt oder gelöscht werden. Zu Lebzeiten lässt sich ein Nachlasskontakt benennen.
- Banken: Bei Vorlage der Sterbeurkunde wird das Konto in der Regel gesperrt; eine Bankvollmacht über den Tod hinaus hält es handlungsfähig.
Bei allen Anbietern gilt: Erbschein und Sterbeurkunde sind die zentralen Nachweise. Mit ihnen lässt sich gestützt auf das BGH-Urteil fast jeder Zugang durchsetzen.
Welche Fehler sollte man vermeiden?
- Keine Liste führen: Ohne Übersicht suchen Erben blind. Viele Konten werden nie gefunden.
- Passwörter im Testament nennen: Ein Testament wird beim Nachlassgericht eröffnet und ist damit nicht mehr vertraulich. Passwörter gehören dort nicht hinein.
- Liste nicht aktualisieren: Nach jeder Passwortänderung ist die alte Liste wertlos.
- Vollmacht ohne digitale Konten: Eine Vollmacht, die digitale Dienste nicht ausdrücklich nennt, führt im Streitfall zu Verzögerungen.
- Pflegefall vergessen: Wer nur den Tod regelt, steht bei Demenz ohne Zugriff da.
Häufige Fragen zum digitalen Nachlass
Brauche ich für den digitalen Nachlass einen Notar?
Zwingend ist ein Notar nicht. Eine privatschriftliche Vollmacht und eine handschriftliche Zugangsliste sind gültig. Eine notarielle Vollmacht hat aber Vorteile: Sie wird von Banken und Behörden ohne Rückfragen anerkannt und kann sicher verwahrt werden. Bei größeren digitalen Vermögenswerten lohnt sich die notarielle Form.
Was ist mit Krypto-Guthaben im Nachlass?
Kryptowährungen sind vererbbar wie anderes Vermögen. Entscheidend ist die Seed-Phrase oder der private Schlüssel der Wallet. Ohne diese Daten ist das Guthaben technisch nicht erreichbar und damit endgültig verloren — kein Anbieter kann es wiederherstellen. Die Seed-Phrase muss daher sicher und getrennt vom Hinweis auf ihre Bedeutung hinterlegt werden.
Gibt es Dienste, die den digitalen Nachlass verwalten?
Ja, es gibt kommerzielle Nachlassverwalter und Passwortmanager mit Notfallfunktion. Pflegekompass spricht keine Empfehlung für einzelne Anbieter aus. Wichtig bei der Auswahl: Sitz und Datenschutzniveau des Anbieters, was bei dessen Insolvenz mit den Daten geschieht und ob die Lösung im Ernstfall ohne den Anbieter funktioniert.
Wie oft sollte ich die Zugangsliste prüfen?
Mindestens einmal jährlich, außerdem nach jeder Passwortänderung und bei jedem neuen wichtigen Konto. Ein fester Termin — etwa zum Jahreswechsel zusammen mit der Durchsicht des Notfallordners — sorgt dafür, dass die Liste aktuell bleibt.
Können auch Geschwister oder Freunde bevollmächtigt werden?
Ja. Die Vollmacht ist nicht auf Ehepartner oder Kinder beschränkt. Entscheidend ist das Vertrauen, denn die bevollmächtigte Person erhält weitreichenden Zugriff. Wer niemanden im engsten Kreis benennen möchte, kann eine neutrale Person wie einen Anwalt oder Notar einsetzen.
Zusammenfassung
Der digitale Nachlass ist seit dem BGH-Urteil von 2018 vollständig vererbbar — Erben treten in alle Online-Verträge ein und haben Anspruch auf vollen Zugang. Geregelt wird er mit drei Bausteinen: einer aktuellen Zugangsliste, einer Vollmacht über den Tod hinaus und einer klaren Anweisung pro Konto.
Der häufigste praktische Schaden entsteht durch laufende Abos, die unbemerkt weiterbuchen. Wer zu Lebzeiten vorsorgt — und dabei auch den Pflegefall mitdenkt — erspart den Angehörigen einen Behördenmarathon. Weiterführend: Notfallordner Pflege bündelt alle Unterlagen, Berliner Testament klärt die Erbfolge und Haus zu Lebzeiten überschreiben zeigt, wie auch Immobilien geregelt werden.
Quellen und Hinweise
- BGH, Urteil vom 12.07.2018, Az. III ZR 183/17 — Vererbbarkeit des digitalen Nachlasses
- BGH, Beschluss vom 27.08.2020, Az. III ZB 30/20 — voller Zugang für Erben
- § 1922 BGB — Gesamtrechtsnachfolge der Erben
- §§ 167 ff. BGB — Vollmacht, transmortale Vollmacht
- Verbraucherzentrale — Digitaler Nachlass
Stand Mai 2026. Alle Angaben wurden im Mai 2026 recherchiert und sorgfältig geprüft. Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Pflegekompass spricht keine Empfehlung für einzelne Anbieter aus.
