Aktualisiert am 17. Mai 2026
Pflegekosten-Rechner 2026
Welche Leistungen stehen Ihnen wirklich zu — und wie viel ist das zusammen? Wählen Sie Pflegegrad und Pflege-Situation. Der Rechner addiert alle Ansprüche nach SGB XI zu einer Monats- und Jahressumme.
Pflegekosten-Rechner 2026
Wählen Sie Pflegegrad und Pflege-Situation. Der Rechner zeigt alle Leistungen, die Ihnen nach SGB XI zustehen — aufgeschlüsselt, mit Monats- und Jahressumme.
Ihre Leistungen insgesamt
798 €
pro Monat
= 9.570 € im Jahr (Zu Hause durch Angehörige)
| Pflegegeld§ 37 SGB XI — Wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt — frei verwendbar als Anerkennung für pflegende Angehörige. | 599 € |
| Entlastungsbetrag§ 45b SGB XI — Für Angebote zur Unterstützung im Alltag (Betreuung, Alltagsbegleitung, haushaltsnahe Dienste). Gilt für alle Pflegegrade, ansparbar bis 30.06. des Folgejahres. | 131 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch§ 40 Abs. 2 SGB XI — Pauschale für Verbrauchsprodukte wie Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen. Kein Eigenanteil — nicht genutzte Monate verfallen. | 42 € |
| Hausnotruf-Zuschuss§ 40 SGB XI — Zuschuss der Pflegekasse zu den monatlichen Kosten eines Hausnotruf-Systems. | 26 € |
| Summe pro Monat | 798 € |
| Summe pro Jahr | 9.570 € |
Unverbindliche Schätzung auf Basis der gesetzlichen Höchstbeträge 2026 (§§ 36, 37, 40, 41, 45b SGB XI). Keine Rechts- oder Steuerberatung. Die verbindliche Auskunft über Ihren konkreten Anspruch erteilt Ihre Pflegekasse.
Welche Pflegeleistungen lassen sich kombinieren?
Viele pflegende Angehörige beziehen weniger, als ihnen zusteht — weil sie nicht wissen, dass mehrere Leistungen nebeneinander laufen. Die Pflegekasse zahlt nicht nur eine einzige Leistung, sondern mehrere Töpfe parallel. Entscheidend ist, welche sich ausschließen und welche additiv sind.
Die Grundregel: Pflegegeld (§ 37 SGB XI) und Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) sind die beiden Grund-Settings. Sie bekommen entweder das eine oder das andere. Wer den ambulanten Pflegedienst nur teilweise nutzt, kann beide anteilig mischen — das ist die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI.
Alle anderen Leistungen sind eigene Töpfe und werden nicht gegeneinander verrechnet: der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI), die Pflegehilfsmittel-Pauschale (§ 40 Abs. 2 SGB XI), der Hausnotruf-Zuschuss (§ 40 SGB XI) und — bei entsprechendem Setting — das Tagespflege-Budget (§ 41 SGB XI).
Was schließt sich gegenseitig aus?
Nur das Grund-Setting ist eine Entweder-oder-Entscheidung. Die folgende Übersicht zeigt, was nebeneinander geht und was nicht.
- Pflegegeld vs. Sachleistung: schließen sich als Grund-Setting aus. Teilmischung nur über die Kombinationsleistung.
- Tagespflege: seit 01.01.2024 voll additiv — wird nicht auf Pflegegeld oder Sachleistung angerechnet.
- Entlastungsbetrag: immer zusätzlich, alle Pflegegrade 1 bis 5.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: immer zusätzlich, kein Eigenanteil — nicht genutzte Monate verfallen.
- Hausnotruf-Zuschuss: immer zusätzlich, sobald ein Pflegegrad vorliegt.
Übersicht: alle Pflegegrade bei häuslicher Pflege
Die Tabelle zeigt die Summe bei Pflege durch Angehörige (Pflegegeld + Entlastungsbetrag + Pflegehilfsmittel + Hausnotruf-Zuschuss). Im Rechner oben können Sie auf Pflegedienst oder Tagespflege-Kombi umstellen.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Zusatzleistungen | Summe / Monat | Summe / Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | — | 198,50 € | 198,50 € | 2.382 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 198,50 € | 545,50 € | 6.546 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 198,50 € | 797,50 € | 9.570 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 198,50 € | 998,50 € | 11.982 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 198,50 € | 1.188,50 € | 14.262 € |
Zusatzleistungen = Entlastungsbetrag 131 € + Pflegehilfsmittel 42 € + Hausnotruf-Zuschuss 25,50 €. Alle Beträge monatlich, Stand 2026 (§§ 37, 40, 45b SGB XI). Sachleistung und Tagespflege ändern die Summe — im Rechner oben einstellbar.
Was bedeutet die Tagespflege-Kombination konkret?
Wenn die pflegebedürftige Person tagsüber eine Tagespflege-Einrichtung besucht und abends sowie am Wochenende von Angehörigen betreut wird, laufen zwei Töpfe parallel: Pflegegeld für die häusliche Pflege und das Tagespflege-Budget nach § 41 SGB XI für die teilstationäre Betreuung. Seit der Reform vom 1. Januar 2024 werden diese beiden Leistungen nicht mehr gegeneinander verrechnet — ein erheblicher Unterschied zur früheren Anrechnungsregel. Stellen Sie im Rechner oben auf „Tagespflege-Kombination“, um die Summe für Ihren Pflegegrad zu sehen.
Häufige Fragen zu den Pflegekosten
Welche Pflegeleistungen kann man gleichzeitig beziehen?
Pflegegeld oder Sachleistung als Grund-Setting, dazu immer Entlastungsbetrag (131 €), Pflegehilfsmittel (42 €) und Hausnotruf-Zuschuss (25,50 €). Bei der Tagespflege-Kombi zusätzlich das Tagespflege-Budget — der Rechner oben zeigt Ihre konkrete Summe.
Schließen sich Pflegegeld und Pflegesachleistung aus?
Als Grund-Setting ja. Eine anteilige Mischung beider Leistungen ist die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI — dafür gibt es einen eigenen Rechner.
Wird die Tagespflege auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Seit dem 1. Januar 2024 ist die Tagespflege (§ 41 SGB XI) ein eigenes Budget und wird nicht auf Pflegegeld oder Sachleistung angerechnet.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?
Kein Pflegegeld und keine Sachleistung. Es bleiben Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Hausnotruf-Zuschuss — zusammen 198,50 € pro Monat.
Sind Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel zusätzlich zum Pflegegeld?
Ja, beides sind eigene Töpfe und werden weder auf das Pflegegeld noch auf die Sachleistung angerechnet.
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