Kurzantwort:Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Verhinderungspflege. Aber Sie haben Anspruch auf mehrere andere Leistungen nach SGB XI.
Leistungen bei Pflegegrad 1 (2026):
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich (§ 45b SGB XI)
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich (§ 40 SGB XI)
- Hausnotruf: 25,50 Euro monatlich Zuschuss (§ 78 SGB XI)
- Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro einmalig (§ 40 SGB XI)
- Digitale Pflegeanwendungen: 53 Euro monatlich (§ 39a SGB XI)
- Pflegeberatung: kostenlos (§ 7a SGB XI)
- Kein Pflegegeld! Erst ab Pflegegrad 2 (347 Euro)
- Keine Verhinderungspflege! Erst ab Pflegegrad 2
Sie oder Ihr Angehöriger hat gerade Pflegegrad 1 erhalten. Das ist die niedrigste Stufe — und viele denken: "Da bekommt man ja fast nichts." Das stimmt so nicht. Zwar gibt es tatsächlich kein Pflegegeld. Aber es gibt mehrere Leistungen, die im Alltag einen echten Unterschied machen.
Das Problem: Viele Betroffene wissen gar nicht, was ihnen zusteht. Der Entlastungsbetrag verfällt ungenutzt, die kostenlose Pflegebox wird nie bestellt und der Hausnotruf nicht beantragt. Dieser Artikel sorgt dafür, dass Sie keine Leistung verschenken.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 wird vergeben bei 12,5 bis unter 27 NBA-Punkten — das entspricht einer geringen Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Die Leistungen sind eingeschränkter als bei höheren Pflegegraden, aber keineswegs unbedeutend.
| Leistung | Betrag/Monat | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € | § 45b SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € | § 40 Abs. 2 SGB XI |
| Hausnotruf (Zuschuss) | 25,50 € | § 78 Abs. 1 SGB XI |
| Digitale Pflegeanwendungen | 53 € | § 39a SGB XI |
| Wohnraumanpassung | bis 4.180 € (einmalig je Maßnahme) | § 40 Abs. 4 SGB XI |
| Pflegeberatung | kostenlos | § 7a SGB XI |
| Pflegekurse für Angehörige | kostenlos | § 45 SGB XI |
| Pflegegeld | 0 € — kein Anspruch | § 37 SGB XI (erst ab PG 2) |
| Verhinderungspflege | 0 € — kein Anspruch | § 39 SGB XI (erst ab PG 2) |
| Pflegesachleistungen | 0 € — kein Anspruch | § 36 SGB XI (erst ab PG 2) |
In Summe:Bei Pflegegrad 1 können Sie monatlich bis zu 251,50 Euro an laufenden Leistungen nutzen (Entlastungsbetrag + Pflegehilfsmittel + Hausnotruf + DiPA). Dazu kommen einmalige Zuschüsse für Wohnraumanpassung.
Entlastungsbetrag 131 Euro richtig nutzen
Der Entlastungsbetrag ist die wichtigste laufende Leistung bei Pflegegrad 1. Er beträgt 131 Euro monatlich und wird zweckgebunden eingesetzt — nicht bar ausgezahlt. Seit dem 1. Januar 2025 wurde der Betrag von 125 auf 131 Euro angehoben.
Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?
- Tages- und Nachtpflege: Betreuung in einer Einrichtung während des Tages oder der Nacht
- Kurzzeitpflege: Vorübergehende stationäre Pflege bis zu acht Wochen pro Jahr
- Zugelassene Betreuungsangebote:Stundenweise Betreuung durch anerkannte Anbieter (z. B. Alltagsbegleiter, Demenzbetreuung)
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Putzen, Einkaufen, Wäsche waschen — durch zugelassene Dienstleister
- Ambulante Pflegedienste:Bei Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen einsetzen — das ist eine Besonderheit, die nur für Pflegegrad 1 gilt
Wichtig:Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt. Sie bezahlen den Dienstleister und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein. Alternativ rechnet der Dienstleister direkt mit der Kasse ab. Nicht verbrauchte Beträge können ins Folgequartal übertragen werden — allerdings verfällt der Übertrag am 30. Juni des Folgejahres.
Viele Betroffene nutzen den Entlastungsbetrag nicht, weil sie die Abrechnungswege nicht kennen. Unsere Expertensuche hilft Ihnen, zugelassene Anbieter in Ihrer Region zu finden.
Pflegehilfsmittel: Die Pflegebox bei Pflegegrad 1
Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro monatlich (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Das sind Produkte, die bei der täglichen Pflege verbraucht werden:
- Einmalhandschuhe (Latex, Nitril oder Vinyl)
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
- Bettschutzeinlagen (Einmal oder waschbar)
- Mundschutz / FFP2-Masken
- Schutzschürzen (Einmal-Schürzen)
Der einfachste Weg: Eine kostenlose Pflegebox bestellen. Ein Pflegebox-Anbieter übernimmt den Antrag bei Ihrer Pflegekasse und liefert die Produkte jeden Monat kostenlos nach Hause. Der gesamte Prozess dauert wenige Minuten.
Tipp:Die 42 Euro für Pflegehilfsmittel sind unabhängig vom Entlastungsbetrag. Sie können beides gleichzeitig nutzen. Wenn Sie die Pflegebox noch nicht bestellt haben, verschenken Sie jeden Monat bares Geld. So beantragen Sie Ihre Pflegebox in 3 Minuten.
Sie möchten wissen, welche Produkte in einer Pflegebox enthalten sind? Pflegebox Inhalt: Was ist drin? Oder direkt verschiedene Anbieter vergleichen: Pflegebox Testsieger 2026.
Hausnotruf bei Pflegegrad 1
Der Hausnotruf ist ein elektronisches Notrufsystem für zu Hause. Per Knopfdruck am Armband oder einer Halskette wird eine Notrufzentrale alarmiert, die Hilfe organisiert. Bei Pflegegrad 1 bezuschusst die Pflegekasse den Hausnotruf mit 25,50 Euro monatlich (§ 78 SGB XI).
Die meisten Anbieter bieten den Basisanschluss für genau diesen Betrag an — Sie zahlen dann keinen Eigenanteil. Zusatzfunktionen wie GPS-Ortung oder ein mobiler Notruf kosten extra.
Voraussetzungen für den Hausnotruf-Zuschuss
- Anerkannter Pflegegrad (ab Pflegegrad 1)
- Die Person lebt überwiegend allein oder ist tagsüber längere Zeit ohne Betreuung
- Der Hausnotruf-Anbieter muss von der Pflegekasse zugelassen sein
Vergleichen Sie verschiedene Hausnotruf-Anbieter und finden Sie das passende System für Ihre Situation: Hausnotruf vergleichen und bestellen.
Was Pflegegrad 1 NICHT abdeckt
Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe. Einige wesentliche Leistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2. Das ist für viele Betroffene die größte Enttäuschung.
| Leistung | Pflegegrad 1 | Ab Pflegegrad 2 |
|---|---|---|
| Pflegegeld | Kein Anspruch | 347 € monatlich (PG 2) |
| Pflegesachleistungen | Kein Anspruch | 796 € monatlich (PG 2) |
| Verhinderungspflege | Kein Anspruch | Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € |
| Kurzzeitpflege (als Sachleistung) | Kein Anspruch | Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € |
| Rentenbeiträge für Pflegepersonen | Kein Anspruch | Ab PG 2, min. 10h/Woche |
Gut zu wissen:Auch mit Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag für Kurzzeitpflege einsetzen. Das sind bis zu 131 Euro monatlich, die Sie ansparen und für einen stationären Aufenthalt verwenden können. Das ist zwar weniger als der reguläre Kurzzeitpflege-Anspruch ab PG 2, aber besser als nichts.
Höherstufung auf Pflegegrad 2
Wenn sich der Pflegebedarf Ihres Angehörigen verschlechtert, können Sie eine Höherstufung beantragen. Der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2 ist erheblich — sowohl bei den Leistungen als auch beim Geld.
Was bringt Pflegegrad 2 mehr?
- 347 Euro Pflegegeld monatlich— bei PG 1 gibt es 0 Euro
- 796 Euro Pflegesachleistungen — für professionelle Pflegedienste
- 3.539 Euro Jahresbudget — für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- Rentenbeiträge — die Pflegekasse zahlt Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige
So beantragen Sie die Höherstufung
- Formloser Antrag: Schreiben Sie Ihrer Pflegekasse, dass sich der Pflegebedarf erhöht hat und Sie eine Neubegutachtung wünschen.
- Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie alle Verschlechterungen und den erhöhten Hilfebedarf über mindestens zwei Wochen.
- Neue Begutachtung:Der Medizinische Dienst führt eine erneute Begutachtung durch. Ab 27 NBA-Punkten erhalten Sie Pflegegrad 2.
- Bescheid abwarten: Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu 25 Arbeitstage. Der neue Pflegegrad gilt rückwirkend ab Antragstellung.
Mehr zur Berechnung des Pflegegrads mit dem NBA-Punktesystem erfahren Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 1 Leistungen
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie: 131 Euro Entlastungsbetrag monatlich, 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Zuschuss zum Hausnotruf (25,50 Euro), bis zu 4.180 Euro für Wohnraumanpassung, 53 Euro für digitale Pflegeanwendungen und kostenlose Pflegeberatung.
Bekommt man bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld nach § 37 SGB XI. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2 (347 Euro monatlich). Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie stattdessen den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?
Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 beträgt 131 Euro monatlich (§ 45b SGB XI). Er kann für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, zugelassene Betreuungsangebote und haushaltsnahe Dienstleistungen verwendet werden.
Bekommt man bei Pflegegrad 1 Verhinderungspflege?
Nein. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Diese Leistung gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag nutzen, um stundenweise Betreuung zu finanzieren.
Wie beantrage ich eine Pflegebox bei Pflegegrad 1?
Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Pflegebox im Wert von 42 Euro monatlich. Ein Pflegebox-Anbieter übernimmt den gesamten Antrag bei Ihrer Pflegekasse und liefert die Produkte monatlich kostenlos nach Hause. Der Antrag dauert wenige Minuten.
Wie kommt man von Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2?
Stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung bei Ihrer Pflegekasse. Der Medizinische Dienst führt eine erneute Begutachtung durch. Ab 27 Punkten im NBA-Bewertungssystem erhalten Sie Pflegegrad 2 und damit Anspruch auf Pflegegeld (347 Euro) und weitere Leistungen.
Zusammenfassung
Pflegegrad 1 bedeutet kein Pflegegeld und keine Verhinderungspflege. Aber Sie haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag (131 Euro), Pflegehilfsmittel (42 Euro), Hausnotruf-Zuschuss (25,50 Euro), digitale Pflegeanwendungen (53 Euro) und Wohnraumanpassung (bis 4.180 Euro).
Nutzen Sie diese Leistungen aktiv. Bestellen Sie Ihre kostenlose Pflegebox, richten Sie einen Hausnotruf ein und setzen Sie den Entlastungsbetrag gezielt für Betreuung oder Haushaltshilfe ein.
Wenn sich der Pflegebedarf verschlechtert, beantragen Sie eine Höherstufung auf Pflegegrad 2. Der Unterschied ist erheblich: 347 Euro Pflegegeld monatlich und Zugang zu Verhinderungspflege. Unsere Expertensuche hilft Ihnen, alle Ansprüche auszuschöpfen.
Quellen und Hinweise
- § 45b SGB XI — Entlastungsbetrag
- § 40 SGB XI — Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung
- § 78 SGB XI — Hausnotruf
- § 39a SGB XI — Digitale Pflegeanwendungen
- § 37 SGB XI — Pflegegeld (kein Anspruch bei Pflegegrad 1)
- Bundesministerium für Gesundheit — Pflegeleistungen
- Verbraucherzentrale — Pflegegrad 1: Das steht Ihnen zu
Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
