Kurzantwort: Der Pflegegrad wird mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) berechnet. Der Medizinische Dienst prüft 6 Module und vergibt gewichtete Punkte von 0 bis 100.
Punktebereiche pro Pflegegrad:
- Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung)
- Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung)
- Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung)
- Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung)
- Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen)
Ihr Angehöriger braucht immer mehr Hilfe im Alltag. Sie beobachten, wie das Ankleiden schwerer fällt, die Orientierung nachlässt oder die Körperpflege allein nicht mehr möglich ist. Jetzt stellt sich die Frage: Welcher Pflegegrad steht zu? Und wie wird er überhaupt berechnet?
Die Antwort liegt im NBA-Punktesystem. Es klingt kompliziert, ist aber nachvollziehbar, wenn man die Logik versteht. Dieser Artikel erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie der Medizinische Dienst den Pflegegrad berechnet — mit konkreten Zahlen, einer Gewichtungstabelle und einer Beispielberechnung.
So wird der Pflegegrad berechnet (NBA erklärt)
Seit dem 1. Januar 2017 gilt das Neue Begutachtungsassessment (NBA) als verbindliches Verfahren zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Es ersetzte das alte System der Pflegestufen, das sich ausschließlich auf den Zeitaufwand für körperliche Pflege bezog.
Das NBA misst die Selbständigkeit einer Person in sechs Lebensbereichen — den sogenannten Modulen. In jedem Modul werden einzelne Kriterien bewertet. Je unselbständiger eine Person ist, desto mehr Punkte erhält sie. Die gewichteten Modulpunkte ergeben eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100. Diese Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad.
Wichtig: Das NBA bewertet nicht den Zeitaufwand für die Pflege, sondern den Grad der Selbständigkeit. Entscheidend ist, was die Person noch allein kann — nicht, wie lange die Hilfe dauert.
Der Ablauf der Begutachtung: Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) besucht die pflegebedürftige Person zu Hause. Er beobachtet, stellt Fragen und dokumentiert die Einschränkungen in allen sechs Modulen. Anschließend berechnet er die Gesamtpunktzahl und empfiehlt einen Pflegegrad. Die Pflegekasse erteilt daraufhin den Bescheid.
Die 6 Module und ihre Gewichtung
Jedes der sechs Module fließt mit einem festen Prozentsatz in die Gesamtbewertung ein. Das Modul Selbstversorgung hat mit 40 Prozent das größte Gewicht. Die Module Kognition und Verhaltensweisen werden zusammen bewertet — der höhere Wert zählt mit 15 Prozent.
| Modul | Inhalt | Gewichtung |
|---|---|---|
| Modul 1: Mobilität | Fortbewegen, Treppensteigen, Positionswechsel im Bett, Umsetzen, stabile Sitzposition | 10 % |
| Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Orientierung (Ort, Zeit, Person), Gedächtnis, Entscheidungen treffen, Mitteilung von Bedürfnissen | 15 % (höherer Wert von Modul 2 oder 3) |
| Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | Aggressivität, nächtliche Unruhe, Wahnvorstellungen, Ängste, Antriebslosigkeit, Weglauftendenzen | |
| Modul 4: Selbstversorgung | Waschen, Duschen, Ankleiden, Essen, Trinken, Toilettengang, Mundpflege | 40 % |
| Modul 5: Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen | Medikamente nehmen, Injektionen, Verbandswechsel, Arztbesuche, Therapien, Dialyse | 20 % |
| Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens | Tagesablauf planen, Ruhen und Schlafen, Beschäftigung, Kontakte pflegen, Zukunftsplanung | 15 % |
Die Gewichtung ist gesetzlich festgelegt in § 15 SGB XI. Sie lässt sich nicht beeinflussen. Was Sie aber beeinflussen können: eine vollständige Darstellung des Pflegebedarfs in jedem einzelnen Modul.
Bewertungsskala: 0 bis 3 Punkte pro Kriterium
Innerhalb jedes Moduls werden einzelne Kriterien bewertet. Der Gutachter stuft die Selbständigkeit der Person auf einer Skala von 0 bis 3 ein. Die Bewertung orientiert sich daran, wie viel Hilfe die Person tatsächlich benötigt.
| Punktwert | Bedeutung | Beschreibung |
|---|---|---|
| 0 | Selbständig | Die Person kann die Aktivität ohne fremde Hilfe durchführen |
| 1 | Überwiegend selbständig | Die Person braucht nur geringe Hilfe (Anleitung, Beaufsichtigung oder punktuelle Unterstützung) |
| 2 | Überwiegend unselbständig | Die Person kann nur noch Teile der Aktivität allein ausführen und braucht regelmäßig Hilfe |
| 3 | Unselbständig | Die Person kann die Aktivität nicht mehr selbst durchführen — vollständige Übernahme nötig |
Aus den Einzelbewertungen pro Kriterium ergibt sich ein Modulpunktwert. Dieser wird dann mit der oben genannten prozentualen Gewichtung multipliziert und ergibt den gewichteten Modulpunktwert. Die Summe aller gewichteten Modulpunktwerte ergibt die Gesamtpunktzahl.
Tipp: Bei den Modulen 2 und 3 (Kognition und Verhalten) gilt eine Besonderheit: Beide Module werden getrennt bewertet, aber nur der höhere Wert fließt in die Gesamtbewertung ein. Das soll verhindern, dass Menschen mit Demenz benachteiligt werden.
Pflegegrad-Rechner: Beispielberechnung
Frau Schmidt, 78 Jahre, lebt allein. Sie hat zunehmende Schwierigkeiten bei der Körperpflege und braucht Hilfe beim Ankleiden. Ihr Gedächtnis lässt nach, und sie vergisst regelmäßig ihre Medikamente. So könnte die Begutachtung aussehen:
| Modul | Modulpunktwert (Rohwert) | Gewichtung | Gewichteter Wert |
|---|---|---|---|
| Modul 1: Mobilität | 3 von 10 | 10 % | 2,5 |
| Modul 2/3: Kognition/Verhalten (höherer Wert) | 5 von 15 | 15 % | 5,625 |
| Modul 4: Selbstversorgung | 18 von 40 | 40 % | 20,0 |
| Modul 5: Krankheitsumgang | 4 von 15 | 20 % | 10,0 |
| Modul 6: Alltagsgestaltung | 4 von 15 | 15 % | 7,5 |
| Gesamt | 45,625 Punkte |
Ergebnis: Mit 45,625 Punkten liegt Frau Schmidt im Bereich von 27 bis unter 47,5 Punkten. Das entspricht Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit). Sie hat damit Anspruch auf 347 Euro Pflegegeld monatlich, kostenlose Pflegehilfsmittel und weitere Leistungen.
Pflegegrade und Punktebereiche im Überblick
| Pflegegrad | Punktebereich | Beeinträchtigung |
|---|---|---|
| Kein Pflegegrad | 0 bis unter 12,5 | Keine oder geringe Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | Geringe Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | Erhebliche Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | Schwere Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | Schwerste Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
Tipps für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist der entscheidende Termin. An diesem Tag wird festgelegt, welchen Pflegegrad Ihr Angehöriger erhält. Eine gute Vorbereitung kann den Unterschied zwischen einem zu niedrigen und einem angemessenen Pflegegrad ausmachen.
Vor der Begutachtung
- Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie mindestens zwei Wochen lang alle Hilfestellungen im Alltag. Notieren Sie, wann und wobei Sie helfen — vom Aufstehen über die Mahlzeiten bis zum Zubettgehen.
- Arztberichte sammeln: Legen Sie alle aktuellen ärztlichen Befunde, Krankenhausberichte und Medikamentenpläne bereit.
- Hilfsmittel dokumentieren: Welche Hilfsmittel werden bereits genutzt? Rollator, Hörgerät, Inkontinenzmaterial? Alles auflisten.
- Angehörige einbeziehen: Wenn möglich, sollte die Hauptpflegeperson beim Termin anwesend sein. Sie kann den Alltag realistisch schildern.
Während der Begutachtung
- Nichts beschönigen: Zeigen Sie den tatsächlichen Zustand. Viele Pflegebedürftige versuchen vor dem Gutachter, besonders fit zu wirken. Das führt zu einem zu niedrigen Pflegegrad.
- Schlechte Tage schildern: Beschreiben Sie nicht nur den Durchschnitt, sondern auch die schwierigen Tage. Der Gutachter muss das vollständige Bild kennen.
- Alle Module ansprechen: Stellen Sie sicher, dass alle sechs Module besprochen werden. Wenn der Gutachter ein Modul auslässt, sprechen Sie es aktiv an.
Tipp:Pflegestützpunkte bieten kostenlose Beratung zur Vorbereitung auf die Begutachtung. Nutzen Sie dieses Angebot — es ist Ihr Recht nach § 7a SGB XI. Unsere Expertensuche hilft Ihnen, einen Berater in Ihrer Nähe zu finden.
Nach der Begutachtung
Der Bescheid kommt in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen. Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt, können Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen. Begründen Sie Ihren Widerspruch mit konkreten Punkten aus dem Gutachten.
Sobald der Pflegegrad feststeht, können Sie sofort die zustehenden Leistungen beantragen: Pflegegeld, kostenlose Pflegebox, Hausnotrufund den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich.
Häufige Fragen zum Pflegegrad berechnen
Wie wird der Pflegegrad berechnet?
Der Pflegegrad wird mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) berechnet. Der Medizinische Dienst prüft 6 Module: Mobilität, Kognition, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Krankheitsumgang und Alltagsgestaltung. Je nach Einschränkung werden gewichtete Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl (0-100) bestimmt den Pflegegrad.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 1?
Für Pflegegrad 1 benötigen Sie 12,5 bis unter 27 Punkte im NBA-Bewertungssystem. Das entspricht einer geringen Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich und kostenlose Pflegehilfsmittel.
Was ist das NBA-Punktesystem?
Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) ist das seit 2017 geltende Verfahren zur Einstufung von Pflegebedürftigkeit nach § 15 SGB XI. Es misst die Selbständigkeit in 6 Lebensbereichen mit gewichteten Punkten von 0 bis 100. Die Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad.
Welches Modul hat die höchste Gewichtung?
Das Modul 4 "Selbstversorgung" hat mit 40 Prozent die höchste Gewichtung. Es umfasst Körperpflege, Ernährung und Ankleiden und ist damit der wichtigste Faktor bei der Pflegegrad-Berechnung.
Kann man den Pflegegrad selbst berechnen?
Sie können mit dem NBA-Punktesystem eine grobe Einschätzung vornehmen. Die verbindliche Berechnung erfolgt jedoch ausschließlich durch den Medizinischen Dienst (MD) bei der Begutachtung vor Ort. Ein Pflegetagebuch hilft, den tatsächlichen Pflegebedarf realistisch darzustellen.
Was passiert wenn man mit dem Pflegegrad nicht einverstanden ist?
Sie können innerhalb von vier Wochen nach dem Bescheid schriftlich Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einlegen. Ein erneutes Gutachten wird dann erstellt. Bei Ablehnung des Widerspruchs steht der Klageweg vor dem Sozialgericht offen. Die Pflegekompass Expertensuche vermittelt Ihnen Berater, die beim Widerspruch helfen.
Zusammenfassung
Der Pflegegrad wird mit dem NBA-Punktesystem berechnet. Sechs Module messen die Selbständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen. Die Selbstversorgung (Modul 4) hat mit 40 Prozent das größte Gewicht. Die Gesamtpunktzahl reicht von 0 bis 100 — ab 12,5 Punkten erhalten Sie Pflegegrad 1, ab 90 Punkten Pflegegrad 5.
Eine gute Vorbereitung auf die Begutachtung ist entscheidend. Führen Sie ein Pflegetagebuch und beschönigen Sie nichts. Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt, legen Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch ein.
Sie möchten wissen, welche Leistungen Ihnen mit Ihrem Pflegegrad zustehen? Pflegegeld 2026 im Überblick zeigt Ihnen alle Beträge. Und unsere Expertensuche bringt Sie mit Beratern zusammen, die Ihre individuelle Situation kennen.
Quellen und Hinweise
- § 14 SGB XI — Begriff der Pflegebedürftigkeit
- § 15 SGB XI — Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument
- Begutachtungsrichtlinien des GKV-Spitzenverbandes (BRi), Stand 2024
- Bundesministerium für Gesundheit — Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade
- Medizinischer Dienst — Pflegebegutachtung
Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
