Kurzantwort:Jede bei der TK versicherte Person ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf die Pflegebox. Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Die TK übernimmt bis zu 42 Euro pro Monat vollständig — Ihr Eigenanteil liegt bei 0 €. Je nach Situation (z. B. zwei Pflegebedürftige im Haushalt) gelten Sonderregeln, siehe unten.
- Leistung:Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, bis 42 €/Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
- Eigenanteil:0 € — die TK rechnet direkt mit dem Anbieter ab
- Voraussetzung:anerkannter Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) und häusliche Pflege
- Antragsweg: TK-App „Meine TK“, Online-Portal oder — am gängigsten — über einen zugelassenen Anbieter
Was ist die TK-Pflegebox?
Die „TK-Pflegebox“ ist kein Sonderprodukt der Techniker Krankenkasse, sondern die monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, auf die jede pflegebedürftige Person gesetzlich Anspruch hat. Geregelt ist das in § 40 Abs. 2 SGB XI. Versicherten steht ein Sachleistungsanspruch von bis zu 42 Euro pro Monat zu.
Wählen Sie einen zugelassenen Anbieter, rechnet dieser direkt mit der TK ab. Sie sehen die Rechnung nie und zahlen nichts. Voraussetzung ist nur, dass die Pflege zu Hause stattfindet — nicht im Pflegeheim. Der Anspruch gilt bei allen gesetzlichen Kassen gleich; die TK ist keine Ausnahme. Wie es allgemein abläuft, steht im Ratgeber Pflegebox beantragen.
Wichtig:Der Anspruch besteht schon ab Pflegegrad 1. Das wird häufig übersehen. Während andere Leistungen bei Pflegegrad 1 noch eingeschränkt sind, gilt die Pflegebox bereits in voller Höhe von 42 Euro.
Was ist drin? — typischer Box-Inhalt
Der Inhalt kommt aus der Produktgruppe 54 des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses. Innerhalb des 42-€-Monatsbudgets stellen Sie die Box nach Ihrem Bedarf zusammen:
| Produkt | Typische Menge pro Monat | Verwendung |
|---|---|---|
| Einmalhandschuhe (Nitril/Latex) | 2 Boxen à 100 Stück | Körperpflege, Verbandswechsel |
| Händedesinfektionsmittel | 1 × 500 ml | Vor und nach der Pflege |
| Bettschutzeinlagen (Einmal) | 30 – 60 Stück | Inkontinenzschutz |
| Mundschutzmasken (OP/FFP2) | 10 – 30 Stück | Infektionsschutz bei der Pflege |
| Flächendesinfektionsmittel | 1 × 500 ml | Pflegebett, Arbeitsflächen |
| Schutzschürzen | 25 – 50 Stück | Körperpflege, Wundversorgung |
Die genaue Zusammenstellung wählen Sie selbst bis zum 42-€-Budget. Details im Ratgeber Pflegebox Inhalt.
Antrag bei der TK in 4 Schritten
Die Beantragung ist unkompliziert. Beim gängigsten Weg — über einen zugelassenen Anbieter — übernimmt dieser den gesamten Papierkram mit der TK. Sie müssen sich nicht selbst an die Kasse wenden.
| Schritt | Was Sie tun | Wer macht es | Dauer |
|---|---|---|---|
| 1. Voraussetzung | Pflegegrad & häusliche Pflege prüfen | Sie | sofort |
| 2. Weg wählen | TK-App/Portal oder Anbieter | Sie | ca. 10 Min. |
| 3. Antrag | „Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ | Anbieter (für Sie) | ca. 15 Min. |
| 4. Lieferung | Box kommt monatlich, 0 € | Anbieter / TK | 2 – 4 Wochen bis Start |
Antragsweg bei der TK 2026 — Quelle: Pflegekompass, § 40 Abs. 2 SGB XI
Schritt 1: Pflegegrad und häusliche Pflege prüfen
Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad — bereits Pflegegrad 1 genügt. Außerdem muss die Pflege zu Hause stattfinden (eigene Wohnung, Wohnung von Angehörigen oder betreutes Wohnen). Wer im Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Fehlt der Pflegegrad noch, lesen Sie zuerst Pflegegrad beantragen.
Schritt 2: TK-App, Online-Portal oder Anbieter wählen
Es gibt mehrere Wege:
- Über einen zugelassenen Anbieter (gängigster Weg): Ein Pflegehilfsmittel-Anbieter holt die Genehmigung der TK für Sie ein und liefert die Box. Sie müssen sich um nichts kümmern.
- Über die TK-App „Meine TK“ oder das Online-Portal: Sie können den Antrag digital selbst stellen — etwas mehr Aufwand, dafür alles in einer App.
- Schriftlich: Ein formloser schriftlicher Antrag an die TK ist ebenfalls zulässig.
Welcher Anbieter passt? Der Pflegebox-Anbieter-Vergleich zeigt die wichtigsten Unterschiede bei Konfiguration, Lieferzeit und Service.
Schritt 3: „Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ stellen
Das passende Formular heißt bei allen Kassen einheitlich „Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“. Beim Anbieter-Weg stellt der Anbieter es bereit — online oder per Post. Sie benötigen:
- Name und Adresse der pflegebedürftigen Person
- TK-Versichertennummer
- Pflegegrad (aus dem Pflegegrad-Bescheid)
- Unterschrift der pflegebedürftigen oder einer bevollmächtigten Person
Der Anbieter reicht den Antrag direkt bei der TK ein. Sie zahlen nichts — auch keine Vorleistung.
Schritt 4: Box monatlich erhalten
Die TK genehmigt den Antrag in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen. Danach liefert der Anbieter die Box automatisch jeden Monat. Die Genehmigung gilt unbefristet, solange ein Pflegegrad besteht und die Pflege zu Hause stattfindet. Sie müssen den Antrag nicht jedes Jahr neu stellen.
Tipp: Reichen Sie den Pflegegrad-Bescheid gleich mit ein. Das vermeidet Rückfragen der TK und verkürzt die Bearbeitungszeit deutlich.
Sonderregel: Zwei Pflegebedürftige in einem Haushalt
Ein häufiger Irrtum: Viele glauben, ein Haushalt habe nur einen 42-€-Anspruch. Das stimmt nicht. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist personenbezogen, nicht haushaltsbezogen.
Drei Fallunterscheidungen:
- Ehepaar, beide mit Pflegegrad:Zwei separate Anträge, zwei Boxen, zusammen bis zu 84 € pro Monat — beide vollständig von der TK übernommen.
- Nur eine Person mit Pflegegrad:Eine Box, bis 42 €. Die zweite Person ohne Pflegegrad hat keinen eigenen Anspruch.
- Beide bei verschiedenen Kassen:Jede Person beantragt bei ihrer eigenen Pflegekasse. Der Anspruch ist bei allen Kassen identisch (§ 40 Abs. 2 SGB XI), die TK ist hier keine Ausnahme.
Diese Fallunterscheidung lässt sich nicht in einem Suchergebnis-Schnipsel abbilden — sie hängt davon ab, wer im Haushalt einen Pflegegrad hat. Mehr zum allgemeinen Verfahren im Ratgeber Pflegebox beantragen.
Box-Inhalt selbst konfigurieren
Die meisten Anbieter bieten einen Online-Konfigurator, mit dem Sie den 42-€-Monatsbetrag nach Wunsch aufteilen — zum Beispiel mehr Handschuhe, dafür weniger Masken. Ändert sich Ihr Pflegebedarf, passen Sie die Box online an, ohne neuen Antrag bei der TK.
Was im Rahmen des 42-€-Budgets alles möglich ist, zeigt der Ratgeber Pflegehilfsmittel 42 Euro 2026.
Statt Box: 42 Euro „auszahlen“ lassen?
Eine häufige Frage: Kann ich mir die 42 Euro bar auszahlen lassen? Nein. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist eine Sachleistung, keine Geldleistung. Was möglich ist: Sie kaufen die Hilfsmittel selbst und lassen sich die Kosten von der TK erstatten. Wie das funktioniert und wo die Grenzen liegen, erklärt der Ratgeber Pflegehilfsmittel auszahlen.
Wenn die TK den Antrag ablehnt
Eine Ablehnung ist selten, aber möglich. Häufige Gründe:
- Kein anerkannter Pflegegrad: Der Antrag läuft noch oder wurde abgelehnt — erst nach Anerkennung besteht der Anspruch.
- Stationäre Pflege:Wer im Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI.
- Formaler Fehler: fehlende Unterschrift, falsche Versichertennummer oder fehlender Pflegegrad-Bescheid. Eine Nachbesserung genügt meist.
Bei einer unberechtigten Ablehnung: Binnen einem Monat nach dem Ablehnungsbescheid schriftlich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist kostenfrei. Fügen Sie fehlende Unterlagen bei und begründen Sie, warum der Anspruch besteht.
Häufige Fragen zur TK-Pflegebox
Wer hat Anspruch auf die TK-Pflegebox?
Jede bei der Techniker Krankenkasse pflegeversicherte Person ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt wird. Geregelt in § 40 Abs. 2 SGB XI. Der Anspruch gilt bei allen gesetzlichen Kassen gleich.
Was kostet die Pflegebox bei der TK?
0 Euro Eigenanteil. Die TK übernimmt bis 42 Euro pro Monat vollständig. Der Betrag gilt je pflegebedürftiger Person — bei zwei Pflegebedürftigen im Haushalt zweimal.
Wie beantrage ich die Pflegebox bei der TK?
Über die TK-App „Meine TK“, das Online-Portal oder — am gängigsten — über einen zugelassenen Anbieter, der den „Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ für Sie einreicht. Die genauen 4 Schritte stehen weiter oben im Artikel.
Muss ich den Antrag jedes Jahr erneuern?
Nein. Die Genehmigung gilt unbefristet, solange ein Pflegegrad besteht und zu Hause gepflegt wird. Nur bei einem Anbieterwechsel ist ein neuer Antrag nötig.
Kann ich bei der TK den Pflegebox-Anbieter wechseln?
Ja, jederzeit und ohne Kündigungsfrist. Es gibt keine Vertragsbindung. Der Ablauf steht im Ratgeber Pflegebox wechseln.
Pflegebox und Entlastungsbetrag — geht beides gleichzeitig?
Ja. Die Pflegebox (§ 40 Abs. 2 SGB XI) und der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) sind zwei getrennte Leistungen und schließen sich nicht aus.
Zusammenfassung
Die TK-Pflegebox kostet 0 Euro. Der Anspruch auf 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch steht jeder bei der TK versicherten Person ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause gepflegt wird. Die Beantragung in 4 Schritten ist unkompliziert — Voraussetzung prüfen, TK-App/Portal oder Anbieter wählen, Antrag stellen, Box erhalten. Bei zwei Pflegebedürftigen im Haushalt gibt es zwei separate Ansprüche.
Nächste Schritte: Pflegebox beantragen (allgemein) · Anbieter-Vergleich · Pflegebox bei der Barmer · Pflegebox bei der DAK
Quellen und Hinweise
- § 40 Abs. 2 SGB XI — Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 45b SGB XI — Entlastungsbetrag
- GKV-Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 54 — Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- § 40 SGB XI — Gesetzestext
- Techniker Krankenkasse — Pflegeleistungen
Alle Angaben wurden im Mai 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.
