Kurzantwort:Die Vorsorgevollmacht selbst muss nach § 167 BGB keiner besonderen Form genügen — eine eigenhändig unterschriebene Seite reicht. Erst wenn Banken, Grundbuchämter oder Behörden die Vollmacht akzeptieren sollen, fallen Gebühren an.
Kosten einer Vorsorgevollmacht 2026 im Überblick:
- Selbst erstellen mit BMJ-Muster: 0 Euro
- Öffentliche Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde: 10 Euro (seit 2023 bundesweit einheitlich)
- Beglaubigung beim Notar: ca. 20 bis 70 Euro (abhängig vom Vermögen)
- Notarielle Beurkundung (Pflicht bei Immobilien): ca. 19 Euro bei 10.000 Euro Gegenstandswert, ca. 92 Euro bei 100.000 Euro, ca. 165 Euro bei 500.000 Euro — zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer
- Registrierung Zentrales Vorsorgeregister: 20,50 Euro + 2,50 Euro pro zusätzlicher Person
Die Vorsorgevollmacht ist das wichtigste Vorsorgedokument im deutschen Recht. Mit ihr bestimmen Sie, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es nicht mehr selbst können — bei Gesundheitsfragen, Finanzen, Behördengängen und Wohnangelegenheiten. Ohne dieses Dokument setzt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer ein, oft einen fremden Berufsbetreuer.
Und trotzdem ist die Kostenfrage ein Hindernis. Manche glauben, sie müssten zwingend zum Notar, andere haben Angst vor vierstelligen Gebühren. Die Wahrheit liegt dazwischen: Je nach Zweck reichen 10 Euro — oder es werden 165 Euro plus Mehrwertsteuer. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Variante für welche Situation gilt.
Was kostet eine Vorsorgevollmacht?
§ 167 BGB sagt es klar: Eine Vollmacht ist formfrei gültig. Das heißt, Sie können eine Vorsorgevollmacht auf einem Blatt Papier aufschreiben und unterschreiben — und sie ist rechtlich wirksam. In der Praxis aber verlangen Banken, Grundbuchämter, Versicherungen und Pflegekassen oft eine beglaubigte oder beurkundete Form, um die Echtheit zu prüfen.
Deshalb hat sich in der Praxis folgende Kostenpyramide etabliert: kostenlos für die Grundform, 10 Euro bei der Betreuungsbehörde für die einfachste amtliche Beglaubigung, und bis zu 165 Euro beim Notar für die vollständige Beurkundung — plus 20,50 Euro für die Registrierung.
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Die zentrale Frage ist also nicht „wie viel kostet es?“, sondern „welche Form brauche ich?“ — und die Antwort hängt davon ab, was der Bevollmächtigte später tun können soll. Wer nur Bankgeschäfte erlauben möchte, kommt mit 10 Euro aus. Wer Immobilien mit abdecken will, muss zum Notar.
Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde: 10 Euro
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in allen Bundesländern eine einheitliche Gebühr für die öffentliche Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht bei der Betreuungsbehörde: 10 Euro. Diese Regelung wurde mit der Betreuungsrechtsreform eingeführt, um die Vorsorge zu erleichtern und einheitlich zugänglich zu machen.
Die Betreuungsbehörde sitzt meist beim Kreis oder der kreisfreien Stadt. Sie können dort ohne Termin vorbeikommen oder telefonisch einen kurzen Termin vereinbaren. Bei der Beglaubigung bestätigt ein Mitarbeiter, dass Sie die Unterschrift in seiner Gegenwart geleistet haben — mehr nicht. Der Inhalt der Vollmacht wird nicht geprüft.
Was Sie zum Termin mitbringen
- Die fertig ausgefüllte Vorsorgevollmacht (z. B. BMJ-Muster)
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- 10 Euro in bar oder per EC-Karte (abhängig vom Amt)
Was die Beglaubigung kann — und was nicht
Die öffentliche Beglaubigung bestätigt die Echtheit der Unterschrift. Sie reicht für fast alle Alltagsfälle aus: Bankgeschäfte, Rentenangelegenheiten, Behördenkontakte, Krankenhausaufnahmen, Pflegeheimverträge. Was sie nicht kann: Grundstücksgeschäfte, Immobilienverkäufe oder Eintragungen ins Grundbuch. Dafür ist eine notarielle Beurkundung zwingend.
Wichtig: Viele Banken akzeptieren ausschließlich notariell beurkundete Vollmachten oder verlangen eigene Vordrucke. Prüfen Sie vor der Beglaubigung bei Ihrer Bank, ob die Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde anerkannt wird — das spart Folgekosten.
Notarielle Beglaubigung vs. Beurkundung
Beim Notar gibt es zwei verschiedene Leistungen, die häufig verwechselt werden: die Beglaubigung der Unterschrift und die Beurkundung der Vollmacht. Beide haben unterschiedliche Preise und unterschiedliche Rechtswirkungen.
Beglaubigung beim Notar
Bei der Beglaubigung bestätigt der Notar — wie die Betreuungsbehörde — ausschließlich, dass Sie die Unterschrift in seiner Gegenwart geleistet haben. Der Inhalt der Vollmacht wird nicht geprüft, keine Beratung erfolgt. Die Gebühr richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und liegt je nach Vermögen zwischen rund 20 Euro (Mindestgebühr) und ca. 70 Euro.
Beurkundung beim Notar
Bei der Beurkundung wird die Vollmacht vom Notar vollständig verlesen, der Inhalt erklärt und rechtlich geprüft. Der Notar formuliert die Klauseln rechtssicher, berät zu Risiken und dokumentiert den Vorgang. Die Gebühr ist höher, weil die Leistung größer ist. Die 1,0-fache Gebühr nach GNotKG bei 100.000 Euro Gegenstandswert beträgt 273 Euro; bei der Vorsorgevollmacht wird meist nur die 0,5-fache Gebühr angesetzt — also ca. 137 Euro bei 100.000 Euro Gegenstandswert.
Welche Form Banken und Grundbuchämter akzeptieren
- Bankgeschäfte: Beglaubigung reicht meist, Notar oft nicht nötig — aber prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Bank
- Grundbuchangelegenheiten: Zwingend notariell beurkundet
- Verbraucherdarlehen aufnehmen: Zwingend notariell beurkundet
- GmbH-Anteile: Zwingend notariell beurkundet
- Rente, Krankenkasse, Pflegekasse: Einfache Beglaubigung (10 Euro) reicht
Wann müssen Sie zum Notar?
Eine notarielle Beurkundung ist in bestimmten Fällen gesetzlich zwingend. In diesen Situationen hilft Ihnen keine einfache Beglaubigung — Sie müssen zum Notar:
- Immobiliengeschäfte — Verkauf, Kauf oder Belastung einer Immobilie (Grundbuch). Ohne notarielle Beurkundung verweigert das Grundbuchamt die Eintragung.
- Verbraucherdarlehensverträge — wenn der Bevollmächtigte einen Kredit im Namen des Vollmachtgebers aufnehmen darf.
- GmbH-Anteile übertragen — jede Änderung von Anteilen an einer GmbH erfordert notarielle Beurkundung.
- Handelsregister-Anmeldungen — etwa bei Firmenänderungen oder Insolvenzen.
- Erbschaftsausschlagungen und Testamente — wenn der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers handeln soll.
Rechenbeispiele notarielle Beurkundung 2026
Die Notargebühren richten sich nach dem Gegenstandswert. Bei einer Vorsorgevollmacht wird meist die Hälfte des Vermögensals Gegenstandswert angesetzt, und die 0,5-fache Gebühr berechnet. Die folgenden Werte sind Nettobeträge (ohne Auslagen und 19 % Mehrwertsteuer):
- Gegenstandswert 10.000 Euro: ca. 19 Euro
- Gegenstandswert 50.000 Euro: ca. 66 Euro
- Gegenstandswert 100.000 Euro: ca. 92 Euro
- Gegenstandswert 250.000 Euro: ca. 137 Euro
- Gegenstandswert 500.000 Euro: ca. 165 Euro
Hinzu kommen Auslagen (Porto, Kopien, Dokumentenpauschale) von etwa 20 bis 30 Euro sowie 19 % Mehrwertsteuer auf die Gesamtsumme. Für eine Immobilien-Vollmacht bei 200.000 Euro Gegenstandswert ergibt das etwa 130 bis 160 Euro brutto. Wenn Sie zusätzlich eine Patientenverfügung mit beurkunden lassen, erhöht sich die Gebühr um rund 60 Euro. Den genauen Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erklären wir im separaten Ratgeber.
Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
Unabhängig davon, ob Sie selbst schreiben, beglaubigen oder beurkunden lassen: Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer wird von Juristen wie Medizinern dringend empfohlen. Denn im Ernstfall, wenn die Vollmacht wirklich gebraucht wird, muss sie auch gefunden werden.
Das ZVR ist die zentrale Datenbank, in der Betreuungsgerichte, Ärzte und Bevollmächtigte prüfen können, ob eine Vollmacht existiert und wo sie aufbewahrt wird. Ohne Eintrag im Register kann es Wochen dauern, bis das Dokument auftaucht — mit Eintrag sind die Informationen in Minuten verfügbar.
Gebühren des Vorsorgeregisters 2026
- Online-Registrierung mit Lastschrift: 20,50 Euro einmalig
- Online-Registrierung mit Rechnung: 23 Euro
- Papier-Registrierung mit Lastschrift: 23 Euro
- Zusätzliche Person (z. B. zweiter Bevollmächtigter): 2,50 Euro pro Person
Die Registrierung ist einmalig. Änderungen an der Vollmacht können meist kostenfrei gemeldet werden. Die Eintragung gilt lebenslang und muss nicht verlängert werden.
Praxistipp: Wenn Ihr Notar die Vollmacht beurkundet, übernimmt er auf Wunsch auch die Registrierung im Vorsorgeregister — die 20,50 Euro Registergebühr kommen dann auf die Notarrechnung.
Tabelle: Kosten-Vergleich aller Optionen
Die folgende Übersicht zeigt alle realistischen Kosten einer Vorsorgevollmacht 2026 im Vergleich — von der kostenlosen Eigenerstellung bis zur notariellen Beurkundung bei hohem Vermögen.
| Variante | Kosten 2026 | Wann sinnvoll? |
|---|---|---|
| Selbst erstellen mit BMJ-Muster | 0 € | Grundform, als Einstieg |
| Beglaubigung Betreuungsbehörde | 10 € | Alltag, Behörden, Pflegekasse |
| Beglaubigung beim Notar | ca. 20 - 70 € | Wenn Betreuungsbehörde nicht erreichbar |
| Notarielle Beurkundung bei 10.000 € Wert | ca. 19 € netto | Kleines Vermögen, Vollmacht für Alles |
| Notarielle Beurkundung bei 100.000 € Wert | ca. 92 € netto | Mittleres Vermögen, Immobilienbezug |
| Notarielle Beurkundung bei 500.000 € Wert | ca. 165 € netto | Größeres Vermögen, Immobilien |
| Registrierung Zentrales Vorsorgeregister | 20,50 € | Immer empfohlen |
| Zusätzliche Person im Vorsorgeregister | 2,50 € pro Person | Zweiter Bevollmächtigter |
Drei Szenarien im Preisvergleich
- Sparvariante: BMJ-Muster + Beglaubigung Betreuungsbehörde + Registrierung = 30,50 Euro
- Standard-Variante: BMJ-Muster + notarielle Beglaubigung + Registrierung = ca. 90 Euro brutto
- Premium-Variante bei 250.000 Euro Vermögen: Notarielle Beurkundung + Registrierung + Beratung =ca. 220 Euro brutto
Welche Variante für Sie passt, hängt allein davon ab, was die Vollmacht abdecken soll. Für die meisten älteren Menschen mit überschaubarem Vermögen ist die Sparvariante völlig ausreichend. Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, sollte die notarielle Beurkundung wählen — sonst kann der Bevollmächtigte die Immobilie im Ernstfall nicht bewegen.
Häufige Fragen
Was kostet eine Vorsorgevollmacht 2026?
Die Vollmacht selbst kostet 0 Euro. Die Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde kostet 10 Euro bundesweit einheitlich. Beim Notar fallen je nach Vermögen 20 bis 165 Euro an. Die freiwillige Registrierung im Vorsorgeregister kostet 20,50 Euro einmalig.
Was kostet die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht?
Seit 2023 gilt bei der Betreuungsbehörde bundesweit ein Preis von 10 Euro. Beim Notar liegt die Beglaubigung meist zwischen 20 und 70 Euro, abhängig vom Vermögen des Vollmachtgebers.
Wann muss eine Vorsorgevollmacht zum Notar?
Zwingend notariell ist die Vollmacht bei Immobiliengeschäften, Verbraucherdarlehen, GmbH-Anteilen und Handelsregister-Anmeldungen. Für Bankgeschäfte, Renten, Krankenkasse und Pflegekasse reicht die einfache Beglaubigung.
Was kostet eine notarielle Vorsorgevollmacht?
Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert. Bei 10.000 Euro fallen rund 19 Euro an, bei 100.000 Euro ca. 92 Euro, bei 500.000 Euro ca. 165 Euro — jeweils zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.
Kostet die Registrierung im Vorsorgeregister extra?
Ja. Die Grundgebühr beträgt 20,50 Euro einmalig bei Online-Anmeldung mit Lastschrift. Jede zusätzlich eingetragene Person (z. B. zweiter Bevollmächtigter) kostet 2,50 Euro.
Zusammenfassung
Die Kosten einer Vorsorgevollmacht 2026 reichen von 10 Euro bei der Betreuungsbehörde bis zu rund 165 Euro beim Notar (bei 500.000 Euro Gegenstandswert). Die Vollmacht selbst ist nach § 167 BGB formfrei und kann mit dem kostenlosen Muster des Bundesjustizministeriums erstellt werden.
Für den Alltag reicht in der Regel die Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde. Nur wer Immobilien oder größere Vermögensangelegenheiten abdecken will, braucht eine notarielle Beurkundung. Die Registrierung im Vorsorgeregister kostet einmalig 20,50 Euro und wird dringend empfohlen — ohne sie nützt die beste Vollmacht nichts, wenn sie nicht gefunden wird.
Wer sich parallel mit dem Thema Pflege beschäftigt, findet in unseren Ratgebern zu Pflegegrad beantragen und zum Pflegegeld 2026 weitere wichtige Informationen. Auch zum Widerspruch gegen einen Pflegegrad gibt es eine ausführliche Anleitung.
Quellen und Hinweise
- § 167 BGB — Erteilung der Vollmacht
- § 1358 BGB — Ehegatten-Notvertretung (6 Monate)
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) — Gebührentabelle
- Betreuungsrechtsreform vom 1. Januar 2023
- Bundesministerium der Justiz — Broschüre Vorsorgevollmacht
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
