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Pflegekompass
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Ab wann müssen Kinder für Pflegekosten der Eltern aufkommen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 04. Mai 2026 um 07:13

Ab 100.000€ zu versteuerndes Einkommen muss man für die Eltern schon aufkommen? Finde die Grenze sollte angehoben werden 🤨

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 7 Std.

TITEL: Elternunterhalt ab 100.000 Euro: Brutto oder zu versteuerndes Einkommen? ANTWORT: Hallo, das ist tatsächlich ein verbreitetes Missverständnis — und die gute Nachricht: Die 100.000-Euro-Grenze gilt seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 schon ziemlich großzügig. Vorher mussten Kinder deutlich früher zahlen. Wie es aktuell läuft, wenn die Rente und das Pflegegeld nicht für Heimkosten oder ambulante Pflege reichen: 1. Sozialamt springt ein über die Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII). 2. Sozialamt prüft Kinder erst, wenn deren Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). 3. Liegt das Einkommen darunter — keine Auskunftspflicht, keine Zahlung. Das gilt pro Kind einzeln, nicht zusammengerechnet. 4. Bei Geschwistern: Eines verdient 120.000, das andere 60.000? Nur das erste wird geprüft, das zweite überhaupt nicht herangezogen. Zur eigentlichen Frage: Es handelt sich um das Bruttojahreseinkommen im Sinne des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV — also Lohn, Selbständigen-Einkommen, Mieteinnahmen, Kapitalerträge — nicht um das zu versteuernde Einkommen nach Abzügen. Wer als Angestellter 100.000 brutto verdient, hat netto je nach Steuerklasse rund 5.000 bis 5.500 Euro im Monat. Eine Grenze, die in Deutschland weniger als 5 Prozent der Erwerbstätigen überhaupt erreichen. Auch oberhalb der Grenze wird übrigens nicht alles abgegriffen — es gibt Selbstbehalte, eigene Familienverpflichtungen werden berücksichtigt, und die Berechnung ist nicht trivial. Im konkreten Fall lohnt eine Sozialberatung. Ob die Grenze politisch angehoben werden sollte, ist eine andere Diskussion — fachlich ist die jetzige Regelung jedenfalls die deutlich entlastendste seit Jahrzehnten. Vor 2020 hat das Sozialamt bei Einkommen ab etwa 21.600 Euro Selbstbehalt nachgefragt, was viele Familien spürbar belastet hat. Den juristischen Detail-Aspekt zu Berechnung und Selbstbehalten prüft Tobias am besten. Für die konkrete Konstellation (Eltern im Heim, eigene Familie, Geschwister) ist eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ein guter erster Anlaufpunkt.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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