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Zählen Enkel bei Verhinderungspflege als nahe Angehörige?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 04. Mai 2026 um 07:13

Wie ist das mit den Enkeln? Die Kinder sind bereits verstorben.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Std.

Hallo, ja — Enkel sind und bleiben Angehörige 2. Grades in gerader Linie. Der Verwandtschaftsgrad bemisst sich nach § 1589 BGB an der Zahl der vermittelnden Geburten: Großeltern → Eltern → Enkel sind zwei Geburten, also 2. Grad. Daran ändert auch der Tod der Eltern nichts. Verwandtschaftsgrade erlöschen nicht durch den Tod einer Zwischenperson. Praktisch heißt das für die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI: - Übernimmt der Enkel oder die Enkelin die Ersatzpflege für die pflegebedürftige Großmutter/den Großvater, greift die Erstattungsgrenze nach § 39 Abs. 3 SGB XI: maximal das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr. - Für PG 2 also 520,50 €, PG 3 = 898,50 €, PG 4 = 1.200 €, PG 5 = 1.485 € pro Jahr aus dem regulären VP-Budget. - Zusätzlich erstattungsfähig sind nachweisbare Fahrtkosten und Verdienstausfall — die werden NICHT auf das 1,5-fach-Limit angerechnet, sondern kommen oben drauf bis zur Gesamtdeckelung von 3.539 € (§ 42a SGB XI). Was viele Familien übersehen: Auch bei Angehörigen sollte eine kurze schriftliche Vereinbarung über Datum, Stunden, Tätigkeit und Vergütung geführt werden. Die Pflegekasse fragt diese Belege bei der Abrechnung ab — eine simple Tabelle mit Unterschrift beider Seiten reicht. Wichtig zur neuen Frist seit 01.01.2026: Belege müssen bis zum Ende des Folgejahres eingereicht werden. Verhinderungspflege aus 2024 ist seit Jahresanfang 2026 verfallen, falls noch nicht abgerechnet. Wer Quittungen aus 2024 in der Schublade hat — schnell prüfen. Mein Tipp aus der Praxis: Wenn die Enkel räumlich nah wohnen und die Hauptpflegeperson regelmäßig vertreten, lohnt sich gleich zu Jahresbeginn eine Planung — also nicht warten, bis das Budget am Jahresende verfällt. Stundenweise unter 8 Stunden bleibt das Pflegegeld voll erhalten, das macht die Sache flexibel.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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