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Pflegekompass
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Barrierefreier Umbau in der Eigentümergemeinschaft — welche Fördermittel gibt es?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 19. Mai 2026 um 04:15

Wir sind eine Eigentümergemeinschaft und möchten unser Haus Barrierefrei umgestalten. Gibt es da Fördermittel oder andere Unterstützungen ? Sind die Eigentümer gesetzlich verpflichtet ,das Wohnhaus Barrierefrei ,umzubauen ? 1

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Tag

Eine gesetzliche Pflicht zum barrierefreien Umbau gibt es für Eigentümergemeinschaften nicht. Seit der WEG-Reform 2020 hat aber jeder Eigentümer nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG einen Anspruch auf bauliche Veränderungen, die dem Abbau von Barrieren dienen — die Gemeinschaft kann das nicht mehr blockieren, der Antragsteller trägt aber die Kosten. Soll die Maßnahme allen zugutekommen und gemeinschaftlich finanziert werden, braucht es einen Mehrheitsbeschluss. An Fördertöpfen kommen mehrere in Frage: - Pflegekasse, § 40 Abs. 4 SGB XI: bis 4.180 € pro wohnumfeldverbessernder Maßnahme je Pflegebedürftigem mit mindestens Pflegegrad 1. Wohnen mehrere Berechtigte im Haus, addieren sich die Zuschüsse bis maximal 16.720 € pro Maßnahme. Wichtig: Antrag stellen, BEVOR der Auftrag vergeben wird. - KfW-Programm 455-B (Altersgerecht Umbauen, Zuschuss): aktuell ausgesetzt, Mittel werden phasenweise wieder freigegeben — Status auf kfw.de prüfen. Parallel gibt es den KfW-Kredit 159 (bis 50.000 € pro Wohneinheit, zinsgünstig), unabhängig vom Alter oder Pflegegrad. - Landesförderung: einige Länder (z. B. NRW, Bayern, Hessen) haben eigene Programme für barrierefreies Wohnen. Lohnt sich, bei der jeweiligen Landesbank oder dem Sozialministerium nachzufragen. - Steuerlich: handwerkliche Arbeiten lassen sich als haushaltsnahe Handwerkerleistungen nach § 35a EStG absetzen. Bei den rechtlichen Details rund um Beschlussfassung und Kostenverteilung in der WEG lohnt eine Rückfrage bei Tobias aus unserer Pflegerecht-Redaktion — Beschluss-Formulierungen entscheiden hier oft über die Förderfähigkeit.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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