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Pflegekompass
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Wie kann ich die Pflege eines Angehörigen beenden und das Pflegegeld abmelden?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 19. Mai 2026 um 04:15

Liebes Team, ich möchte gerne wissen, wie ich meine Mitarbeit als pflegende Angehörige kündigen kann. Ich mache das seit Anfang 2025. Also gibt es Musterschreiben? Muss ich das begründen? Ist irgendwas wichtig?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Tag

TITEL: Wie kann ich meine Mitarbeit als pflegende Angehörige beenden? ANTWORT: Du kannst deine Tätigkeit als Pflegeperson jederzeit beenden — es gibt keine Kündigungsfrist, keine Begründungspflicht und kein vorgeschriebenes Formular. Pflege im häuslichen Bereich ist eine freiwillige Leistung, kein Vertragsverhältnis. Praktisch wichtig sind zwei Schritte: 1. Pflegekasse informieren: Formloses Schreiben an die Pflegekasse der gepflegten Person, dass du ab Datum X nicht mehr als Pflegeperson zur Verfügung stehst. Das ist relevant, weil die Pflegekasse für dich Rentenversicherungsbeiträge zahlt (§ 44 SGB XI), sofern du mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflegst. Diese Beiträge laufen bis zur Abmeldung weiter — also nicht vergessen, sonst muss später korrigiert werden. 2. Pflegegeld klären: Solange die pflegebedürftige Person weiterhin zu Hause versorgt wird (etwa durch einen Pflegedienst oder eine andere Angehörige), bleibt der Pflegegrad bestehen. Wechselt die Versorgung komplett auf einen ambulanten Dienst, wird aus Pflegegeld eine Pflegesachleistung — das stellt die Pflegekasse um. Zieht die Person ins Heim, endet das Pflegegeld automatisch. Inhalt des Schreibens reicht knapp: Name und Versichertennummer der gepflegten Person, dein Name als bisherige Pflegeperson, Datum des letzten Pflegetags, Unterschrift. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Was danach für die Versorgung zu organisieren ist (Pflegedienst, Kurzzeitpflege, Heim), lässt sich gut über die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI gemeinsam mit der Familie klären — gerade wenn der Übergang kurzfristig erfolgen soll.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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