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Pflegekompass
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Kann ich für die Pflege meiner Eltern Geld bekommen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 13. Juni 2026 um 04:15

Kann man für die Pflege seiner Eltern bezahlt werden? Wie man bezahlte Pflegekraft wird und Pflegegeld erhält Die Pflegezulage ist eine staatliche Leistung für diejenigen, die eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Woche mit der Pflege einer behinderten Person verbringen – möglicherweise auch Ihrer Mutter.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

TITEL: Kann ich für die Pflege meiner Eltern bezahlt werden? ANTWORT: Ja, in mehreren Konstellationen — der häufigste Weg läuft über das Pflegegeld nach § 37 SGB XI. So funktioniert es: Deine Mutter (oder dein Vater) stellt bei der Pflegekasse formlos einen Antrag auf Pflegegrad. Der Medizinische Dienst begutachtet anhand von sechs Modulen (Mobilität, Kognition, Verhalten, Selbstversorgung, krankheitsbedingte Anforderungen, Alltagsgestaltung — § 14 SGB XI). Wird ein Pflegegrad ab 2 anerkannt, fließt monatlich Pflegegeld: - Pflegegrad 2: 347 € - Pflegegrad 3: 599 € - Pflegegrad 4: 800 € - Pflegegrad 5: 990 € Das Geld geht an die pflegebedürftige Person — nicht direkt an dich. Sie kann es aber an dich als pflegenden Angehörigen weitergeben. Steuerlich ist diese Weitergabe für dich in der Regel steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG), solange du im Rahmen der sittlichen Pflicht pflegst, also als Tochter oder Sohn. Zusätzlich gibt es zwei weitere finanzielle Bausteine: 1. Rentenbeiträge: Wenn du mindestens 10 Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen pflegst und nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig bist, zahlt die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge für dich (§ 44 SGB XI). Das erhöht später deine eigene Rente spürbar. 2. Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): Wenn du als Hauptpflegeperson Urlaub brauchst oder krank wirst, kann eine Vertretung über die Verhinderungspflege bezahlt werden — gemeinsames Budget mit der Kurzzeitpflege 3.539 €/Jahr. Was es in Deutschland nicht gibt, ist eine separate "Pflegezulage" als eigenes Gehalt für pflegende Angehörige (anders als z. B. das Carer's Allowance in Großbritannien). Der deutsche Weg ist immer: Pflegegrad beantragen, Pflegegeld bekommen, ggf. weitergeben. Wenn du parallel im Beruf stehst, lohnt sich ein Blick auf die Pflegezeit (§ 3 PflegeZG, bis 6 Monate Freistellung) oder Familienpflegezeit (§ 2 FPflegeZG, Reduzierung auf mindestens 15 Std/Woche für bis zu 24 Monate). Erster konkreter Schritt: Anruf bei der Pflegekasse deiner Mutter mit dem Satz "Ich möchte einen Pflegegrad beantragen." Das Datum dieses Anrufs ist der Stichtag für die rückwirkende Zahlung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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