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Pflegekompass
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Wie hoch ist das Betreuungsgeld für pflegende Angehörige?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 13. Juni 2026 um 04:15

Wie hoch ist das Betreuungsgeld für pflegende Angehörige? Auch kann dieser Entlastungsbetrag auch für andere Leistungen im Umfeld der Pflege genutzt werden. Das Betreuungsgeld betrug bis Ende 2024 monatlich 125 Euro, also 1.500 Euro im Jahr.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Ein eigenständiges "Betreuungsgeld" für pflegende Angehörige gibt es im Pflegerecht nicht — der Begriff wird oft verwechselt mit zwei verschiedenen Leistungen aus dem SGB XI. Du meinst vermutlich den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Der lag bis Ende 2024 bei 125 € pro Monat (1.500 €/Jahr) und wurde zum 01.01.2025 auf 131 € pro Monat angehoben (1.572 €/Jahr). Er steht ab Pflegegrad 1 zu, ist zweckgebunden und kann zum Beispiel für Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege, anerkannte Betreuungsdienste oder Alltagshelfer eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden. Direkt an pflegende Angehörige als Lohn ausgezahlt werden darf er nicht. Was Angehörige tatsächlich finanziell bekommen können, läuft über das Pflegegeld nach § 37 SGB XI. Das wird zwar an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, kann aber innerhalb der Familie weitergereicht werden — quasi als Anerkennung für die häusliche Pflege. Sätze ab 2025 (unverändert für 2026): - Pflegegrad 2: 347 € - Pflegegrad 3: 599 € - Pflegegrad 4: 800 € - Pflegegrad 5: 990 € - Pflegegrad 1: kein Pflegegeld Daneben gibt es für pflegende Angehörige selbst keinen monatlichen Lohnersatz, aber ein paar Bausteine, die in deine Frage hineinspielen können: - Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Abs. 3 SGB XI: bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr Lohnersatz bei akuter Pflegesituation, ca. 90 % des Nettoentgelts. - Rentenversicherungsbeiträge: zahlt die Pflegekasse für Pflegepersonen, die mindestens 10 Stunden auf 2 Tage verteilt pflegen und nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind (§ 44 SGB XI). - Zinsloses BAFzA-Darlehen während Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Wenn du also nach "Geld in die eigene Tasche" für die Pflege suchst, ist das Pflegegeld der zentrale Hebel — der Entlastungsbetrag dient ausschließlich der Bezahlung externer Hilfen.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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