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Pflegekompass
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Was sind Investitionskosten im Pflegeheim und wofür zahle ich die?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 13. Juni 2026 um 04:15

Kann mir jemand die "Investitionskosten" des Heimträgers erklären? Welche Gegenleistung gibt es hier für den Bewohner?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Investitionskosten sind der Teil des Heimentgelts, mit dem der Träger seine Gebäude- und Sachkosten refinanziert — also alles, was nicht direkt mit Pflege, Betreuung oder Verpflegung zu tun hat. Geregelt ist das in § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI. Konkret stecken darin: - Abschreibungen auf das Gebäude (Bau, Sanierung, Umbau) - Miete oder Pacht, Erbbauzinsen, Zinsen für Darlehen - Instandhaltung und Instandsetzung der Immobilie und der Einrichtung - Anschaffung von Mobiliar, Pflegebetten, technischer Ausstattung Die Gegenleistung für den Bewohner ist also nicht eine zusätzliche Dienstleistung, sondern schlicht das Recht, in einer baulich und technisch betriebsfähigen Einrichtung zu wohnen. Vereinfacht: Du zahlst anteilig dafür, dass das Haus steht, beheizt, gewartet und ausgestattet ist. Wichtig zur Einordnung — der Heimplatz hat vier getrennte Kostenblöcke: 1. Pflegekosten (davon trägt die Pflegekasse den festen Sachleistungsbetrag des jeweiligen Pflegegrades, Rest = einrichtungseinheitlicher Eigenanteil EEE) 2. Unterkunft und Verpflegung ("Hotelkosten") 3. Investitionskosten 4. Ausbildungsumlage Investitionskosten zahlt der Bewohner grundsätzlich vollständig selbst — die Pflegekasse beteiligt sich daran nicht (§ 82 Abs. 1 SGB XI). Je nach Bundesland und Heim liegen sie zwischen rund 400 und 900 € im Monat. Zwei Punkte, die in der Praxis oft übersehen werden: - Der Träger darf Investitionskosten nur in der Höhe ansetzen, die mit der zuständigen Landesbehörde abgestimmt oder dort angezeigt wurde (gesondert berechenbar nach Landesrecht). Wenn dir die Position überzogen vorkommt, lohnt ein Blick in den Heimvertrag und ein Vergleich mit anderen Häusern im Umkreis. - Wer die Heimkosten insgesamt nicht aus Rente und Vermögen tragen kann, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege nach § 61 ff. SGB XII beantragen — die Investitionskosten werden dabei mit übernommen, soweit sie angemessen sind. Wenn der Pflegebedürftige in einem nach Landesrecht öffentlich geförderten Heim wohnt, kann zusätzlich ein Pflegewohngeld in Frage kommen (gibt es u. a. in NRW und Schleswig-Holstein) — das deckt genau diesen Investitionskostenanteil ganz oder teilweise ab. Antrag läuft über das örtliche Sozialamt. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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