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Pflegekompass
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Bekommen pflegende Angehörige 2026 eine Extra-Zahlung vom Staat?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 13. Juni 2026 um 04:15

Erhalten pflegende Angehörige im Jahr 2026 eine zusätzliche Zahlung? Änderungen erfolgen später im Jahr 2026 Ein neuer mittlerer Satz von 8,50 € wird eingeführt . Juli 2026: Der wöchentliche Freibetrag für Pflegegeld steigt auf 1.000 € für Alleinstehende (bisher 625 €) und auf 2.000 € für Paare (bisher 1.250 €). Die wöchentliche Einkommensgrenze für Pflegegeld wird ebenfalls auf 1.000 € angehoben.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 5 Std.

Die Zahlen, die du nennst — 8,50 €, 625 €, 1.000 €, 2.000 € Freibetrag pro Woche — stammen aus dem britischen System (Carer's Allowance in Großbritannien). Im deutschen Pflegerecht gibt es das so nicht. Hier wird das Pflegegeld nicht an Einkommensgrenzen oder Wochenfreibeträge gekoppelt, sondern an den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Pflegende Angehörige bekommen kein eigenes "Pflegegehalt" vom Staat. Was für 2026 in Deutschland tatsächlich gilt: - Pflegegeld bleibt unverändert auf dem Stand vom 01.01.2025: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 € pro Monat (§ 37 SGB XI). Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die es an die pflegende Person weitergeben kann. - Eine generelle Erhöhung im Sommer oder Herbst 2026 ist nicht beschlossen. Aktuell läuft eine politische Debatte über eine Pflegereform, aber bis dato gibt es kein verabschiedetes Gesetz mit neuen Sätzen. - Pflegeunterstützungsgeld: bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr und pflegebedürftigem Angehörigen, rund 90 % Nettoentgelt, gezahlt von der Pflegekasse (§ 44a Abs. 3 SGB XI). - Wer die Pflege übernimmt und selbst weniger als 30 Stunden/Woche arbeitet, ist über die Pflegekasse rentenversichert (§ 44 SGB XI). Das ist keine direkte Auszahlung, aber ein finanzieller Vorteil im Alter. - Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege laufen 2026 weiter im gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € (§ 42a SGB XI). Neu seit 01.01.2026: Belege müssen bis Ende des Folgejahres eingereicht werden, sonst verfallen sie. Wenn du auf eine konkrete Meldung gestoßen bist, die diese britischen Zahlen als deutsche Reform darstellt: Das ist eine Verwechslung oder Falschinformation, die im Netz aktuell kursiert. Verlässliche Quelle für anstehende Änderungen ist die Pflegekasse selbst oder das Bundesgesundheitsministerium.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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