Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
0 Ansichten

Bekomme ich Pflegegeld in einer ambulant betreuten Wohngruppe?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 12. Mai 2026 um 04:15

Google PAA: "Kann ich Pflegegeld für eine ambulante Wohngruppe erhalten?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Ambulant betreute Wohngruppen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, müssen weder Pflegegeld noch ambulante Pflegesachleistungen, die Kombinationsleistung, Leistungen des Umwandlungsanspruchs oder den Entlastungsbetrag beziehen, um den Wohngruppenzuschlag zu erhalten.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

TITEL: Bekomme ich Pflegegeld in einer ambulant betreuten Wohngruppe? ANTWORT: Ja. Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI bekommst du in einer ambulant betreuten Wohngruppe genauso wie in der eigenen Wohnung — entscheidend ist, dass die Pflege im häuslichen Bereich stattfindet, und die Wohngruppe gilt rechtlich als häusliches Umfeld. Voraussetzung bleibt mindestens Pflegegrad 2, denn bei Pflegegrad 1 gibt es generell kein Pflegegeld. Die Höhe ist unverändert: - Pflegegrad 2: 347 € - Pflegegrad 3: 599 € - Pflegegrad 4: 800 € - Pflegegrad 5: 990 € Der eigentliche Vorteil der Wohngruppe ist, dass mehrere Leistungen kombinierbar bleiben: - Pflegegeld (§ 37) oder Pflegesachleistung (§ 36) oder Kombinationsleistung (§ 38) - Wohngruppenzuschlag von 224 €/Monat ab Pflegegrad 1 (§ 38a SGB XI) - Entlastungsbetrag 131 €/Monat (§ 45b) - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 €/Monat (§ 40 Abs. 2) - Einmaliger Wohnumfeld-Zuschuss bis 4.180 € pro Person, in der Wohngruppen-Konstellation gedeckelt auf insgesamt 16.720 € pro Maßnahme (§ 40 Abs. 4) Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag von 224 €: 1. Mindestens drei pflegebedürftige Bewohner mit Pflegegrad 2. Gemeinschaftlich beauftragte Präsenz- oder Betreuungskraft 3. Selbstverantwortete Wohngruppe, keine stationäre Einrichtung Zur Abgrenzung: Sobald die Einrichtung als vollstationäre Pflegeeinrichtung im Sinne des § 43 SGB XI eingestuft ist, fällt das Pflegegeld weg und es greifen die Heimleistungen. Die ambulant betreute Wohngruppe ist genau das Gegenteil — sie ist sozialrechtlich Häuslichkeit, nicht Heim. Praktisch heißt das: Wenn du oder dein Angehöriger in eine Wohngruppe zieht, formlos bei der Pflegekasse den Wohngruppenzuschlag nach § 38a beantragen und einen Nachweis über die Konstellation (Mietvertrag, Vereinbarung mit Pflegedienst oder Präsenzkraft) beilegen. Das Pflegegeld läuft parallel weiter, da musst du nichts ändern. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.