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Pflegekompass
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Ist ein Dusch-WC eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 13. Mai 2026 um 04:15

Google PAA: "Ist ein Dusch-WC eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme?"

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 16 Std.

TITEL: Ist ein Dusch-WC eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme? ANTWORT: Hallo, ja, ein Dusch-WC kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI bezuschusst werden — aber nicht automatisch. Die Pflegekasse prüft im Einzelfall, ob das Dusch-WC die Pflege erleichtert, die selbständige Lebensführung ermöglicht oder die Belastung der Pflegeperson reduziert. Wann es typischerweise bewilligt wird: - Die pflegebedürftige Person kann sich im Intimbereich nicht mehr selbst reinigen. - Die Pflegeperson ist auf Hilfe bei der Intimhygiene angewiesen, was körperlich oder emotional stark belastet. - Mobilitätseinschränkungen machen das Aufstehen zum Waschen am Waschbecken oder den Transfer in die Dusche schwer. - Inkontinenz mit häufigem Reinigungsbedarf. Eckdaten: - Zuschuss bis 4.180 € pro Maßnahme ab Pflegegrad 1. - Antrag VOR Auftragsvergabe und Einbau stellen — nachträglich gibt es nichts. - Pflegegrad muss vorliegen (oder zumindest beantragt sein). - Kostenvoranschlag vom Sanitärbetrieb gehört in jeden Antrag. In der Begründung den Pflegebezug klar herausstellen: Was wird durch das Dusch-WC konkret leichter? Welche Tätigkeit kann die pflegebedürftige Person dadurch wieder selbst übernehmen? Die Anträge, die durchgehen, beschreiben das konkrete Problem: "Frau X kann sich aufgrund der Schulterarthrose nicht mehr nach hinten greifend reinigen, ist auf tägliche Hilfe durch die Tochter angewiesen." Anträge, die nur "Dusch-WC wäre praktisch" formulieren, werden häufiger abgelehnt. Zur Abgrenzung: Reine Komfort-Aufrüstung ohne Pflegebezug wird nicht bezuschusst. Ein Dusch-WC im Gäste-Bad, das die pflegebedürftige Person gar nicht nutzt, hat keine Chance. Mein Tipp aus der Praxis: Vor dem Antrag ein kurzes Gespräch mit dem Pflegestützpunkt oder der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI führen. Die kennen die Formulierungen, die bei der jeweiligen Kasse durchgehen, und können bei Bedarf die ärztliche Stellungnahme oder die Bestätigung des Pflegedienstes mit einsteuern. Bei Ablehnung lohnt sich der Widerspruch fast immer, wenn der Pflegebezug nachweisbar ist — Frist 1 Monat ab Zugang des Bescheids (§ 84 SGG).
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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