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Pflegekompass
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Wer bekommt das Pflegegeld, wenn das Kind in einer Wohngruppe lebt?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 13. Mai 2026 um 04:15

Google PAA: "Wer bekommt das Pflegegeld, wenn das Kind in einer Wohngruppe lebt?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Pflegegeld wird nach den Richtlinien, die für den Wohnort der Pflegeeltern gelten, gezahlt.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 16 Std.

Pflegegeld wird immer an den Pflegebedürftigen selbst gezahlt — bei Kindern also auf das Konto der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern). Das ändert sich auch nicht, wenn das Kind in einer Wohngruppe lebt, solange es sich um eine ambulant betreute Wohnform handelt und nicht um eine vollstationäre Einrichtung. Entscheidend ist die rechtliche Einordnung der Wohnform: - Ambulant betreute Wohngruppe (§ 38a SGB XI): Pflegegeld läuft normal weiter an die Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Zusätzlich gibt es 224 €/Monat Wohngruppenzuschlag pro Bewohner ab Pflegegrad 1, wenn mindestens drei Pflegebedürftige gemeinschaftlich eine Betreuungskraft beauftragen. - Vollstationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe oder Pflege: Hier wird das Pflegegeld auf 15 % gekürzt oder entfällt ganz, weil die Pflegekasse stattdessen einen Pauschalbetrag direkt an die Einrichtung zahlt (§ 43a SGB XI bei Behinderteneinrichtungen, § 43 SGB XI bei Pflegeheim). - Intensivpflegerische Wohngemeinschaft für Kinder/Jugendliche: Meist als ambulante Wohnform organisiert, Pflegegeld bleibt bei den Eltern. Bitte im Einzelfall mit der Pflegekasse klären, weil hier oft Mischkonstellationen vorliegen. Auszahlung an einen Dritten (z. B. den Träger der Wohngruppe) ist möglich, aber nur mit ausdrücklicher Vollmacht der Sorgeberechtigten. Die Pflegekasse zahlt nicht von sich aus an die Einrichtung. Was häufig zu Verwirrung führt: Die Pflegeeltern (also Eltern, die ein fremdes Kind im Rahmen einer Pflegefamilie aufnehmen) sind nicht zu verwechseln mit pflegenden Eltern eines pflegebedürftigen Kindes. Das Pflegegeld nach SGB XI hat nichts mit dem Pflegegeld der Jugendhilfe (§ 39 SGB VIII) zu tun, das Pflegefamilien für die Erziehung erhalten — das sind zwei völlig getrennte Leistungssysteme. Was du konkret prüfen solltest, wenn dein Kind in eine Wohngruppe zieht: 1. Vertragsform der Wohngruppe (ambulant oder stationär?) 2. Wer ist Vertragspartner für die Pflege — die Eltern oder die Einrichtung? 3. Wird parallel Eingliederungshilfe nach SGB IX gezahlt? Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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