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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Zählt ein Schwerbehindertenausweis mit 50 GdB beim Pflegegrad mit?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 13. Mai 2026 um 04:15

Hallo,zählt der Behindertenausweis von 50% mit in die Pflegestufe? Danke für eine Antwort

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 16 Std.

Nein, der Grad der Behinderung (GdB) und der Pflegegrad sind zwei voneinander getrennte Systeme. Der GdB von 50 spielt bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst keine Rolle und fließt nicht automatisch in den Pflegegrad ein. Hintergrund: Der GdB richtet sich nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) und wird vom Versorgungsamt festgestellt. Er misst, wie stark eine Behinderung deine Teilhabe am Leben einschränkt. Der Pflegegrad dagegen richtet sich nach SGB XI und misst die Selbständigkeit in sechs Modulen (Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, krankheitsbedingte Anforderungen, Alltagsgestaltung, § 14 SGB XI). Praktische Folge: Jemand kann einen GdB von 100 haben und trotzdem keinen Pflegegrad bekommen — wenn er sich selbständig versorgen kann. Umgekehrt geht es genauso: Pflegegrad ohne Schwerbehindertenausweis ist möglich. Was der GdB allerdings indirekt bringen kann: Die Diagnosen und Funktionsbeeinträchtigungen, die zum GdB 50 geführt haben, sind oft dieselben Einschränkungen, die auch bei der MD-Begutachtung relevant werden. Wenn du einen Pflegegrad beantragst, lege die Unterlagen zum Schwerbehindertenausweis (Bescheid des Versorgungsamts, ärztliche Gutachten) der Pflegekasse mit vor. Sie ersetzen nicht die Begutachtung, helfen dem Gutachter aber, sich ein vollständiges Bild zu machen. Wenn du einen Pflegegrad beantragen möchtest: Ein formloser Anruf bei der Pflegekasse genügt (§ 33 SGB XI), Tag der Antragstellung zählt für die rückwirkende Zahlung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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