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Pflegekompass
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Bekomme ich während der stationären Reha meiner Mutter wieder Pflegegeld?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 28. April 2026 um 07:08

Meine Mutter mit Pflegegrad 3 kam nach 34-tägigem Krankenhausaufenthalt für 43 Tage in die vollstationäre Pflege, weil das Budget der Kurzzeitpflege fast aufgebraucht war. Aktuell ist sie in einer stationären Reha mit dem Ziel, sie wieder zu mir in die häusliche Pflege zu bekommen. Sollte ich der Pflegekasse den Antritt in die Reha mitteilen, und wird ab Aufnahme in die Rehaklinik wieder Pflegegeld gezahlt?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Tagen

Hallo, ja, melde der Pflegekasse den Reha-Antritt — und ja, das Pflegegeld läuft während der stationären Reha grundsätzlich weiter, allerdings mit einer wichtigen Frist. Pflegegeld bei stationärer Reha (§ 37 Abs. 2 SGB XI): - In den ersten 4 Wochen der vollstationären Reha wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt. - Ab der 5. Woche entfällt das Pflegegeld, solange die stationäre Reha andauert. Im Krankenhaus gilt die gleiche Regel — die ersten 4 Wochen voll, danach Stopp. Wichtig in eurem Fall: Falls deine Mutter direkt vom Krankenhaus in die Reha gewechselt ist, werden die Krankenhauszeit und die Reha bei vielen Pflegekassen zusammengerechnet, wenn beides ohne Unterbrechung in der häuslichen Pflege stattfindet. Frag das bei deiner Pflegekasse explizit nach — die Auslegung ist regional unterschiedlich, und es macht für das Pflegegeld einen großen Unterschied. Sobald sie wieder zu Hause ist, läuft das Pflegegeld in voller Höhe ab dem ersten Tag wieder. Die Pflegekasse braucht dafür nur deine kurze Mitteilung, dass die häusliche Pflege wiederaufgenommen wurde. Was du jetzt tun solltest: - Reha-Bescheinigung bzw. den Aufnahme-/Entlassungstermin schriftlich an die Pflegekasse senden. - Nach der Reha kurze Mitteilung, dass die häusliche Pflege wieder läuft. - Falls die Kasse die 4-Wochen-Frist anders berechnet als erwartet: Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bescheid (§ 84 SGG). Mein Tipp aus der Praxis: Bei einer Reha mit dem Ziel der Rückkehr in die häusliche Pflege lohnt sich auch ein Antrag auf eine Rehabilitationsmaßnahme nach § 31 SGB XI für dich als pflegende Angehörige — nach dieser intensiven Phase ist das oft sinnvoll.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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