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Pflegekompass
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Verhinderungspflege rückwirkend für letztes Jahr bei AOK beantragen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 14. Juni 2026 um 04:15

Guten tag kann man die verhinderungspflege bei der aok rückwirkend für das letze jahr beantragen und voll ständig noch ausgezahlt bekommen?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 8 Std.

Ja, das geht — solange du innerhalb der gesetzlichen Frist bleibst. Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI kannst du auch nachträglich abrechnen, wenn die Vertretung tatsächlich stattgefunden hat und du die Kosten belegen kannst. Entscheidend ist die seit 01.01.2026 verkürzte Frist: Belege müssen bis zum Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse eingegangen sein. Konkret heißt das: - Verhinderungspflege aus 2025 kannst du noch bis 31.12.2026 einreichen - Verhinderungspflege aus 2024 und älter ist seit dem 01.01.2026 verfallen - Verhinderungspflege aus 2026 hast du Zeit bis 31.12.2027 "Voll ausgezahlt" bekommst du, was du nach den Regeln auch beantragt hättest, wenn du es sofort gemacht hättest. Das Jahresbudget liegt 2026 bei 3.539 € (gemeinsames Budget mit Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI). Wenn die Ersatzpflege durch einen nahen Angehörigen bis zum 2. Grad oder eine Person aus deinem Haushalt geleistet wurde, ist die Erstattung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes begrenzt — also je nach Pflegegrad zwischen 520,50 € (PG 2) und 1.485 € (PG 5) pro Jahr. Zusätzlich kannst du nachweisbare Fahrtkosten und Verdienstausfall geltend machen, die bleiben außerhalb des 1,5-fach-Limits bis zum Gesamtbudget. Für den Antrag bei der AOK brauchst du: - Formular "Antrag auf Verhinderungspflege" (bei der AOK online oder telefonisch anfordern) - Angaben zu Zeitraum, Ersatzperson und Verhältnis zum Pflegebedürftigen - Belege: Quittungen, Überweisungsnachweise, bei Angehörigen formlose Auflistung der Einsätze Tipp: Wenn die Vertretung 2024 oder früher war und du es bisher nicht eingereicht hast, lohnt sich trotzdem ein Versuch — falls dir der Bescheid zur Fristverkürzung nicht ordnungsgemäß zugegangen ist, kann ein Widerspruch im Einzelfall noch greifen. Das ist aber die Ausnahme. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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