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Pflegekompass
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Verhinderungspflege mit 24h-Pflegekraft — wer ist Pflegeperson 1 und 2?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 14. Juni 2026 um 04:15

Wenn ein 24 std Pflegedienst involviert ist und ich als Tochter die Arztbesuche und alles andere organisiere, was auch sehr aufwändig ist, wer ist dann Pflegeperson 1 und wer 2…? Wie kann ich in der Konstellation Verhinderungspflege beantragen? Danke

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 8 Std.

Die Begriffe "Pflegeperson 1 und 2" stammen aus dem Antragsformular der Pflegekassen, nicht aus dem Gesetz. Im SGB XI gibt es nur die "Pflegeperson" nach § 19 SGB XI — also jemand, der nicht erwerbsmäßig pflegt, mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage. Auf deine Konstellation übertragen: - Die 24h-Betreuungskraft ist in der Regel KEINE Pflegeperson im Sinne des § 19 SGB XI, weil sie erwerbsmäßig tätig ist (Entsendung, Direktanstellung, Gewerbe). - Du als Tochter, die Arztbesuche organisiert, Termine koordiniert, Medikamente managt und regelmäßig vor Ort ist, kannst sehr wohl Pflegeperson im Sinne des Gesetzes sein — vorausgesetzt, du kommst auf die 10 Wochenstunden Pflege- und Betreuungsaufwand. Für die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) ist die entscheidende Frage: Wer wird vertreten? Verhinderungspflege ersetzt eine private, nicht-erwerbsmäßige Pflegeperson, wenn diese ausfällt. Wenn du diejenige bist, die regelmäßig Pflegeaufgaben übernimmst und an einem Tag/Wochenende ausfällst (Urlaub, Krankheit, eigene Termine), und in dieser Zeit jemand anderes einspringt — dann ist das Verhinderungspflege. Was NICHT geht: Die 24h-Kraft, die ohnehin durchgehend da ist, kann nicht als "Vertretung" für sich selbst abgerechnet werden. Auch ihre regulären Stunden sind keine Verhinderungspflege. Praktischer Ansatz für 2026: - Budget: 3.539 € gemeinsam mit Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI) - Ersatzperson kann ein anderer Angehöriger, ein Nachbar, ein ambulanter Dienst oder eine zusätzliche Betreuungskraft sein - Bei nahen Angehörigen als Vertretung: Erstattung begrenzt auf das 1,5-fache des Pflegegeldes pro Jahr, plus nachgewiesene Fahrtkosten/Verdienstausfall extra - Belege bis Ende des Folgejahres einreichen (verkürzte Frist seit 01.01.2026) Im Antragsformular trägst du dich als Pflegeperson ein und beschreibst deinen tatsächlichen Aufwand (Organisation, Begleitung, Betreuung). Die 24h-Kraft erwähnst du als parallel laufende Betreuung — nicht als Pflegeperson. Wenn die Pflegekasse die Verhinderungspflege mit dem Argument ablehnt, "die 24h-Kraft sei doch da", ist das angreifbar. Lass dir die Ablehnung schriftlich geben — dann gilt die Monatsfrist für den Widerspruch nach § 84 SGG. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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