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Pflegekompass
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Verhinderungspflege über 2 ganze Tage — wird das Pflegegeld gekürzt?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 14. Juni 2026 um 04:15

Und wenn man 2 ganze Tage Verhinderungspflege beantragt, wird das Pflegegeld nicht gekürzt? Es sind dann ja so gesehen, der erste und der letzte Tag.😊

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 8 Std.

Ja, bei zwei aufeinanderfolgenden Tagen Verhinderungspflege bleibt das Pflegegeld unverändert. Der erste und der letzte Tag einer Verhinderungspflege werden von den Pflegekassen voll gezahlt — und bei genau zwei Tagen sind das eben genau diese beiden Tage. Die Kürzung greift erst, wenn ein "Zwischentag" entsteht: also ab dem dritten Tag einer durchgehenden Verhinderungspflege. Beispiel: - 2 Tage VP (Sa + So): Pflegegeld läuft beide Tage voll weiter - 3 Tage VP (Fr + Sa + So): Freitag voll, Samstag halbiert, Sonntag voll - 7 Tage VP (Urlaub): erster und letzter Tag voll, die 5 Tage dazwischen werden halbiert Hintergrund ist die in der Praxis durch die Pflegekassen angewendete Logik zu § 39 SGB XI: An Tagen, an denen die häusliche Pflege durch die normale Pflegeperson "ganztägig" entfällt, wird das Pflegegeld halbiert. Der erste und letzte Tag gelten als Übergangstage und werden voll gezahlt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter 8 Stunden am Tag bleibt das Pflegegeld ebenfalls unberührt — das ist nochmal eine andere Konstellation, falls das später relevant wird.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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