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Pflegekompass
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Wann wird das Pflegeunterstützungsgeld ausgezahlt?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 13. Juni 2026 um 04:15

Wann wird Pflegeunterstützungsgeld gezahlt? Die Pflegekasse zahlt Ihnen das Pflegeunterstützungsgeld sobald alle notwendigen Unterlagen (Antrag, ärztliche Bescheinigung des nahen Angehörigen und Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers) vorliegen.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Die Auszahlung erfolgt, sobald der Pflegekasse alle Unterlagen vorliegen. Drei Dokumente musst du einreichen: - den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld (Formular der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen) - die ärztliche Bescheinigung über die akute Pflegesituation des nahen Angehörigen - die Verdienstbescheinigung deines Arbeitgebers über den entstandenen Verdienstausfall Zuständig ist die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, nicht deine eigene. Sobald die Unterlagen vollständig sind, zahlt die Kasse in der Regel innerhalb weniger Wochen rückwirkend für die Tage der Arbeitsverhinderung aus. Die Leistung beträgt rund 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, gedeckelt auf den Höchstbetrag des Krankengeldes (§ 44a Abs. 3 SGB XI in Verbindung mit § 47 SGB V). Zwei Punkte, die in der Praxis oft Verzögerung verursachen: - Die ärztliche Bescheinigung muss die akute Pflegesituation belegen — also dass dein Angehöriger voraussichtlich pflegebedürftig wird oder eine akute Verschlechterung eingetreten ist. Ein Pflegegrad muss zum Zeitpunkt der Arbeitsverhinderung noch nicht festgestellt sein. - Die Verdienstbescheinigung sollte den Bruttoausfall, den Nettoausfall und die Anzahl der Fehltage konkret ausweisen. Pauschalformulierungen führen häufig zu Rückfragen. Seit 2024 stehen die bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr und pro pflegebedürftigem Angehörigen zur Verfügung — vorher war es eine einmalige Leistung. Bei mehreren betroffenen Angehörigen verdoppelt sich der Anspruch entsprechend. Tipp: Stell den Antrag zeitnah nach der Freistellung. Die Pflegekasse darf zwar grundsätzlich auch später bearbeiten, aber je frischer Bescheinigung und Lohnabrechnung, desto schneller fließt das Geld.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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