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Pflegekompass
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Warum gibt es bei Physio- und Ergotherapie im Hausbesuch keine Pflegegrad-Punkte?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 05. Mai 2026 um 05:12

Wieso soll es keine Punkte geben, wenn Physiotherapie und Ergotherapie im Hausbesuch stattfinden? Das belegt doch, das die Einschränkungen so schwer sind, das der Weg nicht zu bewältigen ist. Sonst würde ja ein bettlägeriger Patient weniger Punkte bekommen als ein mobiler, nur weil letzterer zur Therapie fährt, was ersterem nicht möglich ist

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Std.

Dein Einwand ist logisch nachvollziehbar — er trifft aber an einer Stelle nicht den Bewertungsmechanismus des MD. Die Begutachtung nach § 14 SGB XI fragt nicht: "Welche Folgen hat die Einschränkung im Außenbereich?" Sondern in den sechs Modulen wird gemessen, wie selbständig die Person konkrete Aktivitäten ausführen kann — Aufstehen, Anziehen, Toilettengang, Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Orientierung, soziale Kontakte. Der Hausbesuch des Therapeuten ist keine eigene Aktivität in dieser Liste, sondern eine Versorgungsform. Das heißt aber nicht, dass die zugrundeliegende Schwere folgenlos bleibt. Wer Therapie nur noch zu Hause bekommt, hat in aller Regel deutliche Einschränkungen, die in mehreren Modulen Punkte bringen: - Modul 1 Mobilität: Treppensteigen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Umsetzen - Modul 4 Selbstversorgung: An- und Auskleiden, Körperpflege, Toilettengang - Modul 5 krankheitsbedingte Anforderungen: Arzt- und Therapietermine eigenständig wahrnehmen können Genau in Modul 5 wird deine Beobachtung also indirekt erfasst: Kann die Person Termine außerhalb der Wohnung selbständig wahrnehmen — ja, mit Hilfe, oder gar nicht? Wenn der Hausbesuch notwendig ist, weil die Person nicht mehr zur Praxis gelangt, gehört das exakt dort hinein. Hat der Gutachter das nicht erfasst, ist das ein konkreter Begründungspunkt im Widerspruch. Dein Beispiel mit dem bettlägerigen Patienten stimmt im Kern: Der bekommt nicht weniger Punkte, weil er die Therapie zu Hause empfängt — sondern er bekommt mehr Punkte in Modul 1 (Mobilität), Modul 4 (Selbstversorgung) und ggf. Modul 5. Die Hausbesuch-Tatsache selbst ist nur das sichtbare Symptom dieser Einschränkungen, nicht der Punktegrund. Praxistipp: Wenn du Widerspruch einlegst (Frist 1 Monat ab Bescheid, § 84 SGG), zitiere die Verordnung zum Hausbesuch des Arztes ausdrücklich als Beleg dafür, dass die Person Praxisbesuche nicht mehr bewältigt — und beziehe das auf Modul 1 und Modul 5. So landet der Sachverhalt dort, wo er punkterelevant wird. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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