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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Pflegegrad abgelehnt weil ich noch zur Behandlung laufen kann — stimmt das?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 05. Mai 2026 um 05:12

was ist denn das für eine Logik, wenn ich nicht mehr zur Behandlung laufen kann, bekomme ich keinen höheren oder überhaupt keinen Pflegegrad??? das ist doch eine absichtlich eingebaute Falle, damit der Antrag abgelehnt werden kann ?!!! zuallererst sollte dieser Ablehnungskatalog mal überarbeitet werden!!!

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Std.

Dein Frust ist nachvollziehbar, aber an der Stelle liegt ein Missverständnis vor: Die Begutachtung kennt keinen "Ablehnungskatalog" und kein einzelnes Kriterium "Sie können noch zum Arzt laufen, also kein Pflegegrad". Wenn das im Bescheid so klingt, wurde entweder ungenau formuliert oder schlecht begutachtet. Tatsächlich läuft die Bewertung über sechs Module mit Punkten (§ 14 SGB XI): - Mobilität (10 %) - Kognitive/kommunikative Fähigkeiten (15 %) - Verhaltensweisen/psychische Problemlagen (15 %) - Selbstversorgung (40 %) - Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen, hier zählen u. a. Arztbesuche und Therapien (20 %) - Alltagsgestaltung/soziale Kontakte (15 %) Ab 27 Punkten gibt es Pflegegrad 2, ab 47,5 PG 3 usw. Modul 5 (mit den Behandlungs- und Therapiefahrten) macht 20 % aus — also ein Fünftel. Es kann ein Pflegegrad nicht allein daran scheitern, dass jemand noch eigenständig zum Arzt kommt. Was zählt, ist die Summe über alle sechs Bereiche. Wenn dein Bescheid mit so einer Begründung abgelehnt wurde, lohnt sich der Widerspruch fast immer. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids (§ 84 SGG). Ein Satz reicht formal: "Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom XX.XX.XXXX ein. Begründung folgt." Für die Begründung dann konkret werden: - Welche Hilfen brauchst du im Alltag (Anziehen, Waschen, Toilette, Essen zubereiten, Medikamente)? - Wie oft fallen Arzttermine, Therapien, Wundversorgung, Medikamentenmanagement an? - Gibt es kognitive Einschränkungen, nächtliche Unruhe, Sturzgefahr? Nimm dazu Arztbriefe und am besten ein Pflegetagebuch über zwei Wochen. Das ist die wirksamste Grundlage für eine Neubegutachtung. Wenn du den Bescheid als ungerecht empfindest, ist das oft kein Systemfehler, sondern ein Begutachtungsfehler — und genau dafür gibt es das Widerspruchsverfahren. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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