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Pflegekompass
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Darf der MDK-Gutachter beim Hausbesuch einen Kaffee annehmen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 05. Mai 2026 um 05:12

Als der MDK zu meinem Mann kam, fragte der prompt "darf ich Ihnen einen Kaffee anbieten"? Ich dachte, ich falle in Ohnmacht😬🙄. Aber er war wirklich sehr krank, Nieren-CA. und alles war ok. Aber ein Patient sollte das nicht fragen😅

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Std.

Das ist tatsächlich ein klassisches Missverständnis — und kommt in der Begutachtungspraxis öfter vor, als man denkt. Es gibt keine Vorschrift, die dem Gutachter verbietet, einen Kaffee oder ein Glas Wasser anzunehmen. Das ist Höflichkeit, keine Bestechung. Die Begutachtungs-Richtlinien (BRi) regeln den fachlichen Ablauf, nicht das soziale Miteinander am Tisch. Was den Gutachter interessiert hat, ist trotzdem etwas anderes als die Frage selbst: Wer holt die Tasse, wer trägt sie, wer öffnet den Schrank, wer schenkt ein? Genau in solchen Alltagssituationen zeigt sich Modul 1 (Mobilität) und Modul 4 (Selbstversorgung) viel ehrlicher als in der reinen Befragung. Wenn dein Mann höflich gefragt hat, war das eher Charakter — nicht Beweis von Selbständigkeit. Gutachter wissen das in aller Regel einzuordnen, gerade bei einem onkologischen Krankheitsbild wie Nieren-CA. Für andere, die das hier mitlesen und vor einem MDK-Termin stehen, drei Dinge, die wirklich zählen: - Den Alltag nicht beschönigen. Viele Pflegebedürftige reißen sich beim Termin zusammen ("Schauspielereffekt"). Beschreibe stattdessen konkret den schlechtesten typischen Tag, nicht den Termintag. - Eine Pflegeperson sollte dabei sein und ergänzen dürfen, was der Pflegebedürftige selbst nicht erwähnt — Stürze nachts, Inkontinenz, Vergesslichkeit beim Medikamenten-Plan. - Pflegetagebuch über 1–2 Wochen vorbereiten, plus aktuelle Arztbriefe und Medikamentenliste griffbereit. Dass bei deinem Mann am Ende alles ok war, spricht dafür, dass die Gutachterin den Gesamteindruck korrekt erfasst hat — und das ist letztlich, was zählt. Kaffee hin oder her.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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