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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Darf der Pflegedienst Verhinderungspflege auf Vorrat beantragen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 29. April 2026 um 05:02

Ist das so üblich,dass ein Pflegedienst schon die Verhinderungspflege beantragt,für den Fall, die pflegende Angehörige könnte eventuell irgend wann im Jahr krank werden ?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Das kommt in der Praxis tatsächlich vor, ist aber rechtlich heikel. Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI darf nur abgerechnet werden, wenn die Pflegeperson tatsächlich verhindert ist — also krank, im Urlaub oder aus anderem Grund ausgefallen. Ein „vorsorglicher Antrag für den Fall der Fälle" ohne konkreten Anlass ist nicht vorgesehen. Was viele Pflegedienste machen — und was oft missverstanden wird: - Sie lassen sich vom pflegenden Angehörigen einmalig eine Vollmacht/Abtretungserklärung geben, damit sie im Verhinderungsfall direkt mit der Pflegekasse abrechnen können. - Sie reichen einen Rahmenantrag ein, der erst aktiv wird, wenn ein Verhinderungstag tatsächlich anfällt und entsprechend dokumentiert wird. Das ist legitim, solange auch wirklich nur tatsächlich geleistete Stunden bei tatsächlicher Verhinderung abgerechnet werden. Problematisch wird es, wenn der Pflegedienst pauschal das Jahresbudget (3.539 € gemeinsam mit Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI) „reserviert" oder Stunden abrechnet, an denen die Angehörige gar nicht verhindert war. Worauf du achten solltest: - Lies die Vollmacht/Erklärung genau, bevor du unterschreibst. Du solltest sie jederzeit widerrufen können. - Lass dir monatlich die Abrechnung zeigen — also welche Stunden als Verhinderungspflege gegenüber der Pflegekasse abgerechnet wurden. - Das Verhinderungspflege-Budget gehört der pflegebedürftigen Person, nicht dem Pflegedienst. Du entscheidest, wofür es eingesetzt wird (z. B. auch für eine Privatperson statt Pflegedienst). - Stundenweise Verhinderungspflege unter 8 Stunden am Tag lässt das Pflegegeld unberührt. Erst ab mehr als 8 Stunden am Tag wird das Pflegegeld für diesen Tag halbiert. Wenn dir das Vorgehen des Pflegedienstes komisch vorkommt, ruf bei der Pflegekasse an und frag nach, was bisher unter dem Namen der pflegebedürftigen Person an Verhinderungspflege bewilligt oder abgerechnet wurde. Du hast als Bevollmächtigte oder Angehörige Anspruch auf diese Auskunft. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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