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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Gelten 2 Termine pro Woche auch beim Rehasport?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 12. Mai 2026 um 04:15

Gelten die 2Termine auch für Rehasport?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Rehasport fällt nicht unter die Pflegeversicherung (SGB XI), sondern unter die gesetzliche Krankenversicherung (§ 64 SGB IX, § 44 SGB IX). Damit greifen die Pflegekompass-Regeln zu Pflegegeld, Verhinderungspflege oder Pflegegrad hier nicht direkt. In der Praxis gilt beim Rehasport Folgendes: Verordnet wird auf dem Formular 56 durch den Arzt, üblich sind 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten (bei bestimmten Indikationen wie Herzgruppen 90 Einheiten in 24 Monaten). Wie viele Termine pro Woche du wahrnehmen darfst, hängt vom Verordnungstext und der Genehmigung deiner Krankenkasse ab. Üblich ist eine Einheit pro Woche; zwei Termine pro Woche sind möglich, wenn der Arzt das so verordnet und die Kasse es bewilligt — das musst du aber konkret klären lassen. Was du also tun kannst: - Schau auf die Verordnung (Muster 56): Dort steht, wie viele Einheiten in welchem Zeitraum genehmigt sind. - Frag bei deiner Krankenkasse nach, ob zwei Termine pro Woche im Rahmen der bewilligten Einheiten zulässig sind. - Sprich mit der Reha-Sportgruppe — die kennen die typische Handhabung ihrer Vertragskassen. Falls deine Frage einen Pflege-Hintergrund hat (zum Beispiel: ob Rehasport mit dem Entlastungsbetrag von 131 € kombiniert werden kann oder ob Fahrtkosten über die Pflegekasse laufen), schreib gern eine Folgefrage mit mehr Kontext — das lässt sich dann gezielter beantworten. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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