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Pflegekompass
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Was passiert bei der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 04. Mai 2026 um 07:13

Hallo ihr Lieben, gestern hab ich von der Pflegekasse ein Termin zur Pflegeberatung bekommen? Was hat es mit diesem auf sich?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Std.

Das ist mit hoher Wahrscheinlichkeit der sogenannte Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI — nicht zu verwechseln mit der allgemeinen Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Wenn du Pflegegeld beziehst, ist dieser Termin Pflicht: ab Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, ab Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig. Sinn der Sache ist nicht Kontrolle im Sinne von "wird hier gut gepflegt", sondern Unterstützung. Eine Pflegefachkraft kommt zu dir nach Hause und schaut sich die Situation an. Der Ablauf ist meistens so: - Gespräch über den Pflegealltag, was funktioniert und wo es hakt - Hinweise auf Leistungen, die du vielleicht noch nicht nutzt (Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag von 131 €/Monat, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 €/Monat, Wohnumfeld-Zuschuss bis 4.180 €) - Tipps zu Pflegetechniken, Hilfsmitteln, Entlastung für die Pflegeperson - Bei Bedarf: Hinweis, dass eine Höherstufung sinnvoll sein könnte Im Anschluss geht ein kurzer Bericht an die Pflegekasse. Da steht nichts Gefährliches drin — es ist ein Routinebericht, keine Bewertung wie beim MD. Eine Sache solltest du wissen: Wenn du den Pflichttermin nicht wahrnimmst, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz einstellen (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Also unbedingt hingehen oder rechtzeitig verschieben, falls der Termin nicht passt. Geh entspannt rein. Sammle vorher ein paar Punkte, die dich im Pflegealltag belasten — das ist die beste Gelegenheit, kostenlos und unbürokratisch zu erfahren, was dir noch zusteht. Die Beratungskräfte kennen die Mechanik der Pflegekasse oft besser als die Sachbearbeiter am Telefon. Falls du zusätzlich eine umfassendere Beratung möchtest (etwa zu Antragsformulierungen, Höherstufung oder Widersprüchen), kannst du parallel die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bei deiner Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt anfordern — die ist vom Beratungsbesuch unabhängig und ebenfalls kostenlos.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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