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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Wie wird der Pflegegrad berechnet — warum stimmt die Multiplikation nicht?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 04. Mai 2026 um 07:13

Die Tabelle mit dem Gewichten verstehe ich nicht. Ich hätte erwartet, dass Punkte mit Gewichtung multipliziert werden und daraus die "Berechnung" heraus kommt. Mathematisch kommt das aber nicht hin. Wo liegt mein Fehler?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Dein Denkfehler ist verständlich, aber das System rechnet anders: Die Rohpunkte werden NICHT mit dem Prozentsatz multipliziert. Stattdessen werden sie zuerst in eine von fünf Schweregrad-Stufen einsortiert, und jede Stufe hat einen festen gewichteten Punktwert (§ 15 SGB XI, Anlage 2). So läuft das pro Modul ab: 1. Rohpunkte aus den Einzelitems summieren 2. Diese Summe einer Stufe zuordnen: keine / geringe / erhebliche / schwere / schwerste Beeinträchtigung 3. Jede Stufe entspricht einem festen Wert auf der Skala 0 bis Modul-Höchstwert Beispiel Modul 1 (Mobilität, Höchstwert 10): - 0–1 Rohpunkte → 0 gewichtete Punkte - 2–3 → 2,5 - 4–5 → 5 - 6–9 → 7,5 - 10–15 → 10 Beispiel Modul 4 (Selbstversorgung, Höchstwert 40): - 0–2 → 0 - 3–7 → 10 - 8–18 → 20 - 19–36 → 30 - 37–54 → 40 Genau deshalb geht die Multiplikation Rohpunkte × Prozent nicht auf — die Rohpunktzahl kann sehr unterschiedlich sein, die gewichtete Punktzahl springt aber nur in festen Stufen. Zwei weitere Stolpersteine: - Bei Modul 2 (Kognition) und Modul 3 (Verhalten) wird NUR der höhere der beiden gewichteten Werte gezählt, nicht die Summe. Beide zusammen kommen auf maximal 15 Punkte, nicht 30. - Die Summe aller gewichteten Punkte (max. 100) entscheidet dann über den Pflegegrad: ab 12,5 = PG 1, ab 27 = PG 2, ab 47,5 = PG 3, ab 70 = PG 4, ab 90 = PG 5. Wenn du deine eigenen Werte aus dem Gutachten durchrechnen willst: Schau im Bescheid nach den "gewichteten Punkten" pro Modul — die kannst du direkt addieren. Die Rohpunkte sind nur die Vorstufe.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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