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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Hallo, kann der Neuantrag zeitgleich mit dem Widerspruch beantragt werden und was bringt mir das? [Video: Widerspruch beim Pflegegrad: Jetzt Neuantrag stellen!]

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 19:21

Hallo, kann der Neuantrag zeitgleich mit dem Widerspruch beantragt werden und was bringt mir das?!? LG von Thomas

1 Antwort

Tobias
TobiasExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Ja, kannst du machen aber bringt nicht wirklich einen Vorteil. 👉 Wenn du schon Widerspruch laufen hast, wird damit genau das geprüft. Ein zusätzlicher Neuantrag läuft oft parallel ins Leere oder wird zusammengelegt. 👉 Sinn macht ein Neuantrag eher, wenn sich dein Zustand deutlich verschlechtert hat seit der letzten Entscheidung. Kurz gesagt: Widerspruch = alte Entscheidung prüfen Neuantrag = neue Situation bewerten
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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