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Pflegekompass
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Hallo - kann man auch mehreren Personen mit gleichen Rechten eine Vorsorgevollmacht erteilen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 29. April 2026 um 05:02

Hallo - kann man auch mehreren Personen mit gleichen Rechten eine Vorsorgevollmacht erteilen?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Ja, das ist möglich — und in der Praxis sogar häufig sinnvoll. Du kannst mehrere Bevollmächtigte einsetzen, und du hast dabei zwei Gestaltungsformen: - Einzelvollmacht (jeder allein vertretungsberechtigt): Jede bevollmächtigte Person darf eigenständig handeln, ohne Rücksprache mit den anderen. Vorteil: handlungsfähig auch wenn eine Person krank, im Urlaub oder verhindert ist. Nachteil: Personen können widersprüchlich entscheiden. - Gesamtvollmacht (nur gemeinsam vertretungsberechtigt): Alle Bevollmächtigten müssen zusammen unterschreiben oder zustimmen. Vorteil: gegenseitige Kontrolle. Nachteil: Wenn einer ausfällt, blockiert das die ganze Vollmacht. Mischformen sind ebenfalls möglich, etwa: zwei Kinder können in Gesundheitsfragen jeweils allein entscheiden, aber bei Vermögensgeschäften über 5.000 € nur gemeinsam. Wichtig bei der Formulierung: Schreib ausdrücklich in das Dokument, ob die Bevollmächtigten einzeln oder gemeinsam handeln dürfen. Fehlt der Hinweis, gehen Banken und Behörden in der Praxis oft von einer Gesamtvertretung aus — und blockieren dann im Zweifel. Alternativ und oft praktischer ist die gestufte Vollmacht: Eine Hauptperson bekommt die Vollmacht, eine zweite wird als Ersatz benannt für den Fall, dass die erste verhindert ist oder selbst nicht mehr handeln kann. Das vermeidet Reibung im Alltag und sichert trotzdem ab. Für die Wirksamkeit gegenüber Banken empfiehlt sich zusätzlich die hauseigene Bankvollmacht — viele Geldinstitute akzeptieren die allgemeine Vorsorgevollmacht nur zögerlich. Bei Immobiliengeschäften ist eine notarielle Beurkundung Pflicht. Eintragen lassen kannst du die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (rund 26 € einmalig), damit Betreuungsgerichte sie im Ernstfall finden. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung — bei größerem Vermögen oder familiären Spannungen lohnt der Gang zum Notar oder zur Betreuungsbehörde, die kostenlos zur Vorsorgevollmacht berät.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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