Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
1 Ansicht

Hallo wie kann ich die verhinderungspflege und die kurzzeitige Pflege für 4 jahre rückwirkend beantragen?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 28. April 2026 um 15:48

Hallo wie kann ich die verhinderungspflege und die kurzzeitige Pflege für 4 jahre rückwirkend beantragen? Muss ich da für das jeweiligen jahre einen Antrag einreichen? Und wie soll ich die Stunden am besten schreiben soll ich die für 3 Monate im jahr austeilen zum beispiel 01.03.2022 -01.06.2[entfernt]h

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Hallo, eine rückwirkende Beantragung für 4 Jahre ist seit dem 01.01.2026 nicht mehr möglich. Die Frist zur Einreichung von Belegen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wurde gesetzlich verkürzt: jetzt nur noch bis zum Ende des Folgejahres (vorher 4 Jahre). Konkret heißt das: - 2022, 2023 und 2024 sind seit 01.01.2026 verfallen — diese Ansprüche kannst du nicht mehr geltend machen. - 2025 ist nur noch zu sichern, wenn die Belege bis 31.12.2026 bei der Pflegekasse eingehen. - 2026 läuft regulär bis Ende 2027. Pro Jahr ein eigener Antrag, ja — die Budgets sind jahresgebunden (§ 42a SGB XI, gemeinsames Jahresbudget Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 3.539 €). Zum zweiten Teil deiner Frage muss ich dir deutlich sagen: Stunden lassen sich nicht im Nachhinein "aufteilen" oder rechnerisch über Monate verteilen, um das Budget auszuschöpfen. Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI setzt voraus, dass die Hauptpflegeperson zu konkreten, real benennbaren Zeiten verhindert war und eine Ersatzpflege tatsächlich stattgefunden hat. Nachgewiesen wird das über: - eine Erklärung der Ersatzpflegeperson mit Datum, Uhrzeit, Stundenzahl, Unterschrift - bei nahen Angehörigen: Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses (1,5-fach-Limit greift) - Quittungen oder Kontoauszüge bei bezahlter Ersatzpflege - ggf. Fahrtkosten- und Verdienstausfallnachweise Wenn du Zeiträume konstruierst, in denen tatsächlich keine Ersatzpflege stattgefunden hat, ist das Sozialleistungsbetrug (§ 263 StGB). Davon rate ich dir ausdrücklich ab — die Pflegekassen prüfen rückwirkende Anträge mit großen Stundenmengen erfahrungsgemäß genauer. Falls in 2025 reale Vertretungssituationen stattgefunden haben, die du bisher nur nicht abgerechnet hast: Schreib sie jetzt zusammen, hol dir die Unterschrift der Ersatzperson und reiche den Antrag bis Jahresende 2026 ein. Ein formloses Schreiben mit Datum, Stunden und Ersatzpflegeperson genügt formal; die meisten Kassen haben ein eigenes Formular. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig