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Pflegekompass
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Heimkosten bei Pflegegrad 4 — wieviel Vermögen muss ich als Ehefrau einsetzen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 03. Mai 2026 um 23:18

schade das der Beitrag schon drei Jahre her ist. Bin gerade in der Situation zu entscheiden, wie ich meinen Mann versorgen kann. Mein Mann hat Pflegestufe 4, 84 Jahre und Pflegefall. Ich 77 Jahre ohne Pflegeunterstützung wegen Personalmangel. Ein Heimplatz kann man sich nur leisten, wenn die Rente gering ist.( Sozialamt) oder man eine sehr hohe Rente hat. Der Mittelstand hat es sehr schwer. Sie müssen alles an "" Vermögen "" offen legen und dann geht es los. Das Haus darf keine 120 qm groß sein für eine Person. Ist aber meistens mehr, da die Familie ja größer war. Alles uber 15000 € pro Person muss aufgebraucht werden für das Heim. 10000€ soll schon eine Beisetzung kosten?? Was bleibt zum Leben? Das kann man nicht nachvollziehen.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 8 Std.

Hallo, Ihre Sorge ist nachvollziehbar — aber einige Zahlen aus dem Ursprungsbeitrag sind veraltet oder pauschalisiert. Das macht für Ihre Situation einen erheblichen Unterschied. Zum Schonvermögen bei Hilfe zur Pflege (§ 90 SGB XII): Die Regeln sind komplexer als oft dargestellt. Das selbstbewohnte Eigenheim in angemessener Größe ist als Schonvermögen geschützt (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII) — die 120 qm sind keine starre Grenze, bei langjährig bewohntem Familienheim wird auch größerer Wohnraum oft als angemessen anerkannt. Auch als verbleibender Ehepartner haben Sie eigene geschützte Beträge. Diese Berechnung ist im Einzelfall anspruchsvoll und gehört in eine individuelle Beratung beim Sozialamt oder einer unabhängigen Sozialberatung, bevor Sie Entscheidungen treffen. Bevor Sie den Heimweg gehen, lohnt der Blick auf die häuslichen Alternativen — gerade bei Pflegegrad 4 gibt es einiges: - Pflegegeld 800 €/Monat (§ 37 SGB XI) - Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege zusammen 3.539 €/Jahr (§ 39, § 42 SGB XI) - Entlastungsbetrag 131 €/Monat (§ 45b SGB XI) - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 €/Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI) - Hausnotruf-Zuschuss bis 25,50 €/Monat (§ 40 Abs. 1 SGB XI) - Wohnumfeld-Zuschuss bis 4.180 € pro Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI), etwa für bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Treppenlift Eine seriös vermittelte häusliche 24-Stunden-Betreuung kostet realistisch 2.500–3.500 €/Monat. Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege decken davon einen relevanten Teil — ohne dass Sie an Ihr Vermögen müssen. Mein konkreter Rat: Vereinbaren Sie einen Termin bei der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI (kostenlos, auf Wunsch zu Hause) oder beim Pflegestützpunkt vor Ort. Lassen Sie sich beide Wege durchrechnen — Heim mit Eigenanteil und Sozialhilfeprüfung versus häusliche Versorgung mit allen Kassenleistungen. Erst auf dem Papier sehen Sie, was finanziell tragbar ist und was Ihnen bleibt. Häufig fällt die Rechnung anders aus, als die Pauschal-Sätze in Foren vermuten lassen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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