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Pflegekompass
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Hund bei MDK-Begutachtung — was muss ich beachten?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 11. Mai 2026 um 04:15

Wie ist es wenn man Haustiere/Hunde hat? Was sollte man da beachten oder am besten tun/sagen?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Tagen

Haustiere sind bei der Pflegebegutachtung kein eigenes Modul — der Hund spielt für die Punktebewertung nach § 14 SGB XI also keine direkte Rolle. Trotzdem lohnt es sich, ein paar Dinge im Vorfeld zu klären. Praktisch zur Begutachtung: - Hund nach Möglichkeit während des Termins in einem anderen Raum oder bei Nachbarn/Familie unterbringen. Der Gutachter braucht Ruhe, um konzentriert zu beobachten und zu fragen, und die pflegebedürftige Person soll nicht abgelenkt sein. - Bei sehr ruhigen, kleinen Tieren reicht oft eine Box oder das Körbchen. Wichtig ist nur, dass die Begutachtung nicht durch Bellen, Springen oder Streicheln unterbrochen wird. - Sag offen, dass ein Tier im Haushalt lebt — verstecken ist unnötig. Inhaltlich relevant wird der Hund nur an einer Stelle: Modul 1 (Mobilität) und Modul 4 (Selbstversorgung). Wenn die pflegebedürftige Person den Hund noch eigenständig versorgt — Gassi gehen, Futter, Sauberkeit — kann das vom Gutachter als Hinweis auf erhaltene Selbstständigkeit gewertet werden. Das ist nicht "Tricks", das ist Realität: wer den Hund täglich selbst ausführt, hat eine andere Mobilität als jemand der das nicht mehr kann. Deshalb: schildere die Tierversorgung wahrheitsgemäß. Wenn andere (Angehörige, Nachbarn, Hundeservice) den Hund versorgen, weil die pflegebedürftige Person das nicht mehr schafft, sage das klar. Beispiele: - "Den Hund führt seit dem Sturz die Tochter aus, früher konnte mein Vater das selbst." - "Das Füttern klappt noch, aber Bücken zum Napf füllen geht nicht mehr ohne Schmerzen." - "Nachts bekommt sie nicht mehr mit, wenn der Hund raus muss." Was außerdem sinnvoll ist: - Eine Notfallregelung treffen, wer das Tier übernimmt, falls die pflegebedürftige Person ins Krankenhaus oder in die Kurzzeitpflege muss. Das gehört in eine Vorsorgevollmacht oder zumindest in ein Notfallblatt am Kühlschrank. - Die Kosten für Tierbetreuung (z. B. Gassi-Service während eines Klinikaufenthalts) sind keine Leistung der Pflegekasse — dafür gibt es keinen Topf. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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