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Pflegekompass
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Was ist eine ambulant betreute Wohngruppe?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 13. Mai 2026 um 04:15

Google PAA: "Was bedeutet ambulant betreute Wohngruppe?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Ambulant betreute Wohngruppen Diese Gruppen werden von der Pflegeversicherung besonders gefördert, da sie es den Pflegebedürftigen ermöglichen, möglichst lange selbstständig und in häuslicher Umgebung zu wohnen, ohne dabei jedoch auf sich selbst gestellt zu sein.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 16 Std.

Hallo, eine ambulant betreute Wohngruppe (oft "Pflege-WG" oder "Senioren-WG") ist eine Wohnform, in der mehrere Pflegebedürftige gemeinschaftlich in einer Wohnung leben und sich die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst und Betreuungskräfte teilen. Rechtlich verankert in § 38a SGB XI. Das Konzept liegt zwischen "allein zu Hause" und "stationäres Heim": Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer, Küche, Wohnzimmer und Bad werden gemeinsam genutzt. Die Mieter beauftragen den Pflegedienst gemeinschaftlich — anders als im Heim entscheidet also nicht der Träger, wer kommt, sondern die WG selbst. Voraussetzungen für die Förderung nach § 38a SGB XI: - Mindestens 3, höchstens 12 Pflegebedürftige (mit Pflegegrad 1 bis 5) leben in einer gemeinsamen Wohnung - Eine Pflegekraft oder Betreuungskraft ist gemeinschaftlich beauftragt für hauswirtschaftliche, betreuende oder organisatorische Tätigkeiten - Die WG ist keine stationäre Einrichtung im Sinne des SGB XI - Selbstbestimmung der Bewohner bleibt erhalten (gemeinsame Entscheidungen über Alltag, Essen, Pflegedienst) Was die Pflegekasse zusätzlich zahlt: - Wohngruppenzuschlag: 224 €/Monat pro Bewohner ab Pflegegrad 1 (§ 38a SGB XI), zweckgebunden für die gemeinsame Präsenzkraft - Anschubfinanzierung beim Einzug: bis 2.500 € pro Bewohner, maximal 10.000 € pro WG (§ 45e SGB XI) — für altersgerechten Umbau der Wohnung - Wohnumfeldverbesserung: bis 4.180 € pro Maßnahme, in der WG-Konstellation bis 16.720 € (§ 40 Abs. 4 SGB XI) - Pflegegeld, Pflegesachleistung, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag — alles bleibt regulär bestehen Praktisch heißt das: Die einzelnen Bewohner behalten ihre Leistungen wie zu Hause und bekommen obendrauf 224 €/Monat für eine gemeinsame Betreuungskraft, die in der WG präsent ist. Mein Tipp aus der Praxis: Die Modelle sind sehr unterschiedlich. Es gibt selbstorganisierte WGs (Angehörige sind Mit-Vermieter und Mit-Auftraggeber) und trägerinitiierte WGs (Pflegedienst oder Verein stellt die Wohnung). Bei trägerinitiierten Modellen lohnt der genaue Blick — die Grenze zur stationären Einrichtung muss klar eingehalten werden, sonst entfällt der Zuschlag. Pflegestützpunkt oder Pflegeberatung nach § 7a SGB XI prüfen vor Vertragsunterschrift, ob das Konzept förderfähig ist.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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