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Pflegekompass
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Ist eine Begutachtung nur nach Aktenlage rechtens?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 19:38

Ist eine Begutachtung nur nach Aktenlage rechtens? Falls ja, was muss beachtet werden?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Tagen

Ja, eine Begutachtung allein nach Aktenlage ist grundsätzlich zulässig. Geregelt ist das in § 18 Abs. 2a SGB XI: Der Medizinische Dienst kann auf einen Hausbesuch verzichten, wenn die Akten- oder Datenlage eine sachgerechte Einschätzung erlaubt — typischerweise bei aussagekräftigen Arztberichten, früheren Gutachten oder klar dokumentiertem Verlauf. Diese Praxis hat aber Grenzen. Reichen die vorliegenden Unterlagen nicht aus, um den Hilfebedarf in allen sechs Modulen zuverlässig einzuschätzen, ist ein persönlicher Termin geboten. Wenn du den Eindruck hast, dass dein tatsächlicher Zustand so nicht abgebildet ist: Lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein (§ 84 SGG) und fordere ausdrücklich eine erneute Begutachtung mit Hausbesuch. Begründe konkret, welche Aspekte aus den Akten allein nicht erfassbar waren.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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