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Ist eine Patientenverfügung ohne Notar gültig?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 16. Mai 2026 um 04:15

Google PAA: "Ist eine Patientenverfügung ohne Notar gültig?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Ist eine Vorsorgevollmacht ohne Notar rechtsgültig? Die Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten ist allein durch Ihre persönliche Unterschrift gültig, womit eine Beglaubigung oder Beurkundung durch einen Notar nicht notwendig ist.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Ja, eine Patientenverfügung ist ohne Notar voll wirksam. Das Gesetz verlangt lediglich Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 1827 Abs. 1 BGB, vormals § 1901a BGB). Ein Notar ist weder für die Beurkundung noch für die Beglaubigung vorgeschrieben. Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Ärzte sich daran halten müssen: - Volljährigkeit und Einwilligungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung - Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (oder notariell beglaubigtes Handzeichen, falls jemand nicht mehr unterschreiben kann) - Konkrete Beschreibung der Behandlungssituationen und der gewünschten bzw. abgelehnten Maßnahmen Der dritte Punkt ist in der Praxis der häufigste Stolperstein. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden (zuletzt BGH XII ZB 61/16), dass pauschale Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen" nicht ausreichen. Die Verfügung muss konkret beschreiben, in welchen Situationen (z. B. unumkehrbarer Verlauf einer Grunderkrankung, dauerhafte Bewusstlosigkeit, fortgeschrittene Demenz mit Nahrungsverweigerung) welche Maßnahmen (künstliche Beatmung, Sondenernährung, Wiederbelebung, Antibiotika) unterbleiben oder durchgeführt werden sollen. Empfehlenswert ist die Textvorlage des Bundesjustizministeriums (kostenlos auf bmj.de) — die deckt die vom BGH geforderte Konkretheit ab. Zwei praktische Hinweise: - Bewahre das Original gut auffindbar auf und gib Kopien an Hausarzt, Bevollmächtigte und ggf. die Klinik. Eine Patientenverfügung, die niemand kennt, hilft niemandem. - Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (vorsorgeregister.de, einmalig ca. 13–18 €) ist sinnvoll, damit Ärzte und Gerichte das Dokument im Ernstfall schnell finden. Nicht verwechseln mit der Vorsorgevollmacht: Auch die ist privatschriftlich gültig. Eine notarielle Beurkundung wird nur dann nötig, wenn der Bevollmächtigte später Immobilien verkaufen oder Bankgeschäfte in größerem Umfang führen soll (§ 29 GBO). Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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