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Pflegekompass
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Wo bekomme ich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung her?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 16. Mai 2026 um 04:15

Google PAA: "Wo bekomme ich eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung her?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Im Zentralen Vorsorgeregister können Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das Ehegattennotvertretungsrecht registriert werden.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Beide Dokumente kannst du selbst aufsetzen — du brauchst dafür weder Anwalt noch Notar. Es gibt drei verlässliche Bezugsquellen: - Bundesministerium der Justiz (BMJ): kostenlose Vordrucke und ausführliche Broschüren als PDF unter bmj.de — die Standardquelle, juristisch geprüft. - Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Textbausteine speziell für die Patientenverfügung, sortiert nach Behandlungssituationen. - Betreuungsvereine, Caritas, Diakonie, AWO, Verbraucherzentrale: vor Ort persönliche Beratung beim Ausfüllen, oft kostenlos oder gegen geringe Schutzgebühr. Zur Form: Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich auch handschriftlich oder am PC gültig, solange sie eigenhändig unterschrieben ist. Notariell beurkunden lassen solltest du sie, wenn die bevollmächtigte Person Grundstücksgeschäfte tätigen oder Bankgeschäfte über das normale Maß hinaus führen können soll — viele Banken bestehen ohnehin auf ihren eigenen Vollmachtsformularen, das lohnt sich parallel zu klären. Die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen und konkret formuliert sein (BGH-Beschluss vom 06.07.2016, XII ZB 61/16). Pauschale Aussagen wie "keine lebensverlängernden Maßnahmen" reichen nicht — es muss erkennbar sein, in welchen konkreten Behandlungssituationen welche Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. Die BMJ-Textbausteine helfen dabei. Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister: Damit Gerichte und Ärzte im Ernstfall überhaupt wissen, dass die Dokumente existieren, kannst du sie beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen (vorsorgeregister.de). Einmalige Gebühr rund 20 € online, etwas mehr bei Papier-Anmeldung. Eingetragen werden Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung — die Dokumente selbst bleiben bei dir, nur der Hinweis "existiert, liegt bei XY" wird erfasst. Praktisch empfehlenswert ist außerdem: Originale an einem allen Bevollmächtigten bekannten Ort aufbewahren, Kopien an die Hausärztin geben und eine Notiz im Portemonnaie ("Patientenverfügung vorhanden, hinterlegt bei …"). Wichtig zur Aktualität: Eine Patientenverfügung solltest du alle 1–2 Jahre erneut datieren und unterschreiben. Das ist rechtlich nicht zwingend, stärkt aber im Streitfall die Aussagekraft erheblich. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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