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Pflegekompass
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Welche Baumaßnahmen bezuschusst die Pflegekasse?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 16. Mai 2026 um 04:15

Google PAA: "Welche Baumaßnahmen werden von der Pflegekasse bezuschusst?"

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Die Pflegekasse bezuschusst sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI — also Umbauten, die die häusliche Pflege erst ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellen. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € pro Maßnahme ab Pflegegrad 1. Klassische bezuschusste Maßnahmen: - bodengleiche Dusche (Wanne raus, ebenerdige Dusche rein) - Treppenlift oder Plattformlift - Türverbreiterung für Rollator oder Rollstuhl - Rampen am Hauseingang, Beseitigung von Schwellen - Haltegriffe in Bad und WC, WC-Erhöhung - absenkbare Küchenarbeitsplatten, unterfahrbare Waschtische - Umzug der Pflegeperson ins Erdgeschoss (Umbau eines Zimmers) - Anpassung der Beleuchtung, rutschhemmende Bodenbeläge - bei Demenz: Hausnotruf-Kopplung, sichere Wohnungstür-Lösungen Zwei Punkte, die in der Praxis oft Probleme machen: Erstens — Antrag immer VOR Auftragsvergabe. Wer den Handwerker beauftragt, bevor die Pflegekasse den Bescheid geschickt hat, riskiert die komplette Ablehnung. Erst Kostenvoranschlag einholen, dann Antrag mit Begründung (warum die Maßnahme die Pflege erleichtert) bei der Pflegekasse einreichen, Bewilligung abwarten, dann beauftragen. Zweitens — "pro Maßnahme" heißt: Wenn sich die Pflegesituation wesentlich verändert (z. B. Verschlechterung, neuer Pflegegrad, neue Hilfsmittelbedürftigkeit), kann erneut beantragt werden. Mehrere kleinere Umbauten, die zeitlich und sachlich zusammenhängen, gelten dagegen als eine Maßnahme — also lieber gleich umfassend planen, statt in Etappen. Bei einer ambulant betreuten Wohngruppe (mindestens drei Pflegebedürftige im gemeinsamen Haushalt) erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 € pro Maßnahme nach § 38a SGB XI Wohngruppenkonstellation. Tipp aus der Praxis: Lass die Begründung im Antrag möglichst konkret beschreiben, was ohne den Umbau nicht mehr geht ("Vater kann die Badewanne wegen Hüftarthrose nicht mehr übersteigen, Sturzgefahr"). Allgemeine Formulierungen wie "Komfortverbesserung" führen regelmäßig zur Ablehnung — gezahlt wird nur, was die Pflege ermöglicht oder erleichtert.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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