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Kann ich eine Vorsorgevollmacht selber schreiben oder muss zum Notar?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 16. Mai 2026 um 04:15

Google PAA: "Kann man eine Vorsorgevollmacht selber machen?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Ja. Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen möchten, müssen Sie geschäftsfähig sein. Das bedeutet, dass Sie dazu in der Lage sein müssen, selbstständig zu sagen, was Sie wollen.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Ja, eine Vorsorgevollmacht kannst du grundsätzlich selbst aufsetzen. Das Gesetz schreibt für sie keine bestimmte Form vor — sie ist auch handschriftlich oder am Computer getippt wirksam, solange du im Moment der Erteilung geschäftsfähig bist (§ 104 ff. BGB) und das Dokument eigenhändig unterschreibst. In der Praxis solltest du aber auf drei Dinge achten, damit die Vollmacht später auch funktioniert: - Aufgabenbereiche klar benennen: Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögen, Behörden, Post. Pauschale "Generalvollmacht" reicht oft nicht — Banken und Ärzte wollen die einzelnen Bereiche ausdrücklich genannt sehen. - Bei freiheitsentziehenden Maßnahmen (z. B. Bettgitter, geschlossene Unterbringung) und bei riskanten ärztlichen Eingriffen mit Lebensgefahr ist die ausdrückliche Erwähnung sogar Pflicht (§ 1829, § 1831 BGB). - Datum und volle Unterschrift, am besten mit Ort. Eine zweite Person als Zeuge schadet nicht, ist aber nicht vorgeschrieben. Wann ist der Notar trotzdem nötig oder sinnvoll: - Wenn Immobiliengeschäfte umfasst sein sollen (Verkauf, Grundschuld) — dafür braucht es eine notarielle Beurkundung. - Wenn die bevollmächtigte Person ein Unternehmen für den Vollmachtgeber führen soll. - Wenn Zweifel an der Geschäftsfähigkeit später wahrscheinlich sind — der Notar bestätigt sie zum Zeitpunkt der Beurkundung und macht spätere Anfechtungen schwerer. Für Bankgeschäfte akzeptieren viele Institute zusätzlich nur ihre eigenen Bankvollmachts-Formulare. Es lohnt sich, das parallel auszufüllen. Praktischer Tipp: Das Bundesjustizministerium stellt kostenlose Musterformulare und eine ausführliche Broschüre zur Verfügung (bmj.de, "Vorsorgevollmacht"). Die Vollmacht kannst du außerdem für 26 € beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen — Betreuungsgerichte fragen dort im Ernstfall ab, ob eine Vollmacht existiert. Eine Vorsorgevollmacht ergänzt sich gut mit einer Patientenverfügung (medizinische Wünsche) und einer Betreuungsverfügung (falls doch ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden muss — du legst dann fest, wer das sein soll). Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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