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Pflegekompass
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Wie oft kann ich den Wohnumfeld-Zuschuss von 4.180 € beantragen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 16. Mai 2026 um 04:15

Google PAA: "Wie oft kann man die 4000 € von der Pflegekasse beantragen?"

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Die "4.000 €" sind der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI — aktuell sogar bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Wichtig ist das Wort "pro Maßnahme", nicht "einmal im Leben". Eine Maßnahme ist abgeschlossen, sobald die Umbauten umgesetzt und abgerechnet sind. Innerhalb derselben Maßnahme kannst du den Zuschuss nicht aufstocken oder nachträglich verlängern. Eine neue Maßnahme — und damit ein neuer Zuschuss bis 4.180 € — ist möglich, wenn sich die Pflegesituation wesentlich verändert hat. Klassische Auslöser: - Höherstufung des Pflegegrads (z. B. von PG 2 auf PG 4) - neue Erkrankung mit zusätzlichem Hilfebedarf (z. B. Schlaganfall, Demenz schreitet fort) - Umzug in eine andere Wohnung, die wieder angepasst werden muss - neue Einschränkungen, die andere Umbauten notwendig machen (z. B. Rollstuhlpflicht nach Jahren mit Rollator) Eine feste zeitliche Sperre ("alle 5 Jahre") gibt es im Gesetz nicht. Die Pflegekasse prüft im Einzelfall, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt. Reine Verschönerung oder das Nachholen versäumter Arbeiten reicht nicht. Zwei Punkte, die in der Praxis oft Geld kosten: 1. Antrag IMMER vor Auftragsvergabe stellen. Wer den Handwerker beauftragt und erst danach den Antrag bei der Kasse einreicht, bekommt regelmäßig nichts — die Maßnahme gilt dann als ohne Kassenbeteiligung beschlossen. 2. Bei mehreren Pflegebedürftigen im gleichen Haushalt (z. B. Ehepaar, WG) erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 € pro Maßnahme. Wenn du also eine bodengleiche Dusche eingebaut hast und Jahre später ein Treppenlift dazukommen muss, weil sich die Mobilität verschlechtert hat, ist das eine neue Maßnahme — und damit ein neuer Antrag mit eigenem Budget. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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